„Wer bestellt, bezahlt auch“ – und zwar auch in MV!
Als unzureichendes Alibi-Werk kritisiert Prof. Dr. Jakob Schirmer, Jurist und Spitzenkandidat der FDP für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, die jüngste Bund-Länder-Einigung zur Entlastung der Kommunen. Besonders absurd sei der Versuch, Friedrich Merz so zu inszenieren, als habe er das Konnexitätsprinzip erfunden, obwohl „Wer bestellt, bezahlt auch“ eigentlich eine verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit ist, was die FDP seit Jahrzehnten beharrlich einfordert. Das bloße Einhalten von Grundregeln im Bund ist kein großer Schritt und auch keine „kleine Revolution“, wie SPD-Ministerpräsidentin Schwesig suggeriert, sondern schlichtweg eine verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit, die auch in MV konsequent umgesetzt werden muss. Angesichts der problematischen Lage vor der eigenen Haustür, sei es allerdings kein Wunder, dass die rot-rote Regierung in MV die tendenzielle Rückkehr zur gebotenen Normalität als Revolution empfinde.
Schirmer wiest in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren eindringlich fordern, das Konnexitätsprinzip endlich auch im Land konsequent umzusetzen: Wer Aufgaben auf die kommunale Ebene überträgt oder bestehende Aufgaben erweitert, muss auch die dafür erforderlichen finanziellen Mittel vollständig bereitstellen. In der Praxis ist dies seit Jahren nicht der Fall. So hat das Land etwa bei der Kindertagesförderung den Landkreisen zusätzliche Pflichten übertragen, ohne die entstehenden Mehrkosten auszugleichen. Allein in der Kindertagesförderung hat sich dadurch ein Defizit von rund 150 Millionen Euro aufgebaut.
Die Folgen dieser Missachtung des Konnexitätsprinzips sind gravierend: Die Landkreise müssen Kredite aufnehmen, um gesetzliche Pflichtaufgaben erfüllen zu können, während freiwillige Leistungen wie Jugend- und Schulsozialarbeit, Kultur, Sport oder Ehrenamtsförderung zunehmend unter Druck geraten. Dies führt dazu, dass der Staat auch auf der unteren Ebene zunehmend als handlungsunfähig wahrgenommen wird, was Wasser auf den Mühlen der Verächter unseres Gemeinwesens ist.
Die FDP M-V fordert daher „Wer bestellt, bezahlt“ konsequent auf Bundes- und Landesebene umzusetzen. Neue oder erweiterte Aufgaben dürfen nur an die Kommunen übertragen werden, wenn gleichzeitig die vollständige Finanzierung sichergestellt ist. Nur so können die kommunalen Haushalte dauerhaft handlungsfähig bleiben und die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der kommunalen Ebene gewährleistet werden.
Wer dieses Kompromisswerk jetzt als historischen Meilenstein verkauft, betreibt bewusste Wählertäuschung und ignoriert die Realität vor Ort. Das Einhalten verfassungsrechtlicher Grundsätze ersetzt keine echten Strukturreformen, weshalb die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern endlich eine dauerhafte Finanzgarantie aus Schwerin statt halbherziger Berliner Trostpflaster braucht.