Vorratsdatenspeicherung bleibt Massenüberwachung
Zur aktuellen Debatte über eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundesrat erklärt der Gruppensprecher der FDP im Landtag M-V David Wulff:
„Die Vorratsdatenspeicherung bleibt ein Irrweg. Wer ohne konkreten Anlass Kommunikationsdaten von Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger speichern will, stellt die Verhältnismäßigkeit auf den Kopf. Der Bundesrat darf diesen Fehler nicht auch noch verschärfen.“
Nach aktuellen Berichten soll die geplante Speicherfrist für IP-Adressen von drei auf sechs Monate ausgeweitet werden. Zudem sollen auch Länderpolizeien und Landesverfassungsschutzbehörden Zugriff auf zusätzliche Sicherungsanordnungen erhalten können.
Wulff warnt vor einem gefährlichen Dammbruch:
„Der Staat darf nicht anfangen, erst massenhaft Daten zu sammeln und danach zu schauen, ob er sie irgendwann gebrauchen kann. Das ist mit einem liberalen Rechtsstaat nicht vereinbar. Sicherheit braucht gezielte Ermittlungsbefugnisse, richterliche Kontrolle und klare Eingriffsschwellen, keine anlasslose Datenspeicherung auf Vorrat.“
Wulff setzt stattdessen auf rechtsstaatliche und wirksame Instrumente wie Quick-Freeze-Verfahren bei konkretem Verdacht, bessere digitale Ermittlungsfähigkeit und eine moderne Ausstattung der Sicherheitsbehörden.
„Wir brauchen starke Ermittlungsbehörden, aber keine digitale Generalverdächtigung der Bevölkerung. Wer Kriminalität effektiv bekämpfen will, muss dort ansetzen, wo konkrete Spuren bestehen, nicht bei der pauschalen Speicherung aller.“
Mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern fordert Wulff eine klare Haltung der Landesregierung:
„Die Landesregierung muss im Bundesrat deutlich machen, dass Mecklenburg-Vorpommern keine Ausweitung anlassloser Massenüberwachung unterstützt. Bürgerrechte sind kein Schönwetterthema. Gerade in Sicherheitsfragen zeigt sich, ob ein Staat rechtsstaatlich Maß hält.“
Wulff abschließend:
„Freiheit und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Rechtsstaat muss gefährliche Täter verfolgen, aber er darf nicht alle Bürgerinnen und Bürger vorsorglich wie Verdächtige behandeln.“