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Verfassungsschutz für das Gericht braucht breite Mehrheit, nicht parteipolitischen Druck

Zur kommenden Beratung über die Änderung der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern erklärt der Gruppensprecher der FDP im Landtag, David Wulff, MdL:

Zur kommenden Beratung über die Änderung der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern erklärt der Gruppensprecher der FDP im Landtag, David Wulff, MdL:

„Das Landesverfassungsgericht ist eine tragende Säule unseres Rechtsstaates. Seine Unabhängigkeit zu schützen und seine Funktionsfähigkeit auch bei schwierigen Mehrheitsverhältnissen zu sichern, ist ein legitimes und wichtiges Anliegen. Gerade deshalb darf eine Verfassungsänderung nicht im Stil einer tagespolitischen Auseinandersetzung betrieben werden.“

Wulff betont, dass die FDP grundsätzlich bereit sei, über bessere Schutzmechanismen für das Landesverfassungsgericht zu sprechen. Entscheidend seien aber Sorgfalt, Verhältnismäßigkeit und ein möglichst breiter demokratischer Konsens:

„Der vorgelegte Entwurf schwächt die demokratische Legitimation und erhöht die Gefahr politischer Einflussnahme. Der Umgang und der Respekt gegenüber der Verfassung von Seiten der Landesregierung haben in den letzten Jahren nicht das Gegenteil beweisen können.“

„Eine Verfassung ändert man nicht, um kurzfristig politische Signale zu senden. Man ändert sie nur dann, wenn der Vorschlag rechtlich sauber, institutionell ausgewogen und langfristig tragfähig ist. Der Schutz des Verfassungsgerichts ist zu wichtig für parteipolitische Schaufensterdebatten“, so Wulff abschließend.