Standortdaten aus Apps dürfen kein rechtsstaatlicher Graubereich werden
Zur aktuellen Berichterstattung über die mögliche Nutzung von Standortdaten aus Apps durch Ermittlungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der Sprecher der FDP im Landtag M-V, David Wulff:
„Bewegungsdaten sind hochsensibel. Sie können Rückschlüsse auf Wohnort, Arbeitsplatz, Arztbesuche, politische Aktivitäten oder persönliche Kontakte ermöglichen. Wenn Ermittlungsbehörden solche Daten aus kommerziellen Quellen nutzen, braucht es maximale Transparenz und klare rechtsstaatliche Grenzen.“
Wulff fordert eine vollständige Aufklärung durch die Landesregierung:
„Innenminister Pegel muss offenlegen, ob, wann, in welchem Umfang, auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchen Zwecken solche Daten durch Landesbehörden genutzt wurden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass staatliche Stellen über private Datenhändler an Informationen gelangen, die sie selbst nur unter strengen Voraussetzungen erheben dürften.“
Moderne Ermittlungsarbeit sei wichtig, dürfe aber nicht zulasten rechtsstaatlicher Standards gehen:
„Die Polizei braucht wirksame digitale Instrumente. Aber der Staat darf Grundrechtsschutz nicht durch den Einkauf kommerzieller Daten umgehen.“
Wulff abschließend:
„Standortdaten dürfen niemals im Schatten privater Datenmärkte genutzt werden. Ihr Einsatz muss transparent, verhältnismäßig und parlamentarisch kontrollierbar sein.“