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Rechtsstaatlichkeit ist keine Empfehlung: Wer Bürgerbeteiligung aushebelt, untergräbt die Demokratie

Uwe Ahlers, Listenkandidat der FDP Mecklenburg-Vorpommern und Gemeindevertreter in Dranske, fordert von kommunalen Mehrheiten in Mecklenburg-Vorpommern, rechtlich verbürgte Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung nicht nach politischem Gutdünken zu blockieren.

Uwe Ahlers, Listenkandidat der FDP Mecklenburg-Vorpommern und Gemeindevertreter in Dranske, fordert von kommunalen Mehrheiten in Mecklenburg-Vorpommern, rechtlich verbürgte Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung nicht nach politischem Gutdünken zu blockieren. „Bürgerbeteiligung ist kein Gunstbeweis einer wohlwollenden Gemeindevertretung, sondern ein Recht, das auch dann gilt, wenn das Ergebnis unbequem ist. Wer das missachtet, hat das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht verstanden oder will es nicht verstehen”, sagt Ahlers.

Was in Dranske auf Rügen passiert ist, belegt das exemplarisch. Bürgerinnen und Bürger hatten ordnungsgemäß Unterschriften gesammelt, das erforderliche Quorum erreicht und ein Bürgerbegehren gegen den Erlass einer Wohnraumerhaltungssatzung eingereicht. Sowohl der Landkreis Vorpommern-Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde als auch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern kamen nach eigenständiger Prüfung zum gleichen Ergebnis: Das Bürgerbegehren ist zulässig. Zwei zuständige Behörden, eine klare Aussage.

Die Mehrheit der Gemeindevertretung hat das am 18. Juni 2026 schlicht ignoriert und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, vor rund 100 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern und einem NDR-Fernsehteam. Die Bürger verließen den Saal.

„Wer sich über zwei übereinstimmende Behördeneinschätzungen hinwegsetzt, sollte erklären, in wessen Interesse er das tut”, so Ahlers. „Dranske ist kein Einzelfall, es ist ein Muster. Und dieses Muster hat einen Namen: Es nennt sich Missachtung des Bürgerwillens.”