Petitionsrecht in Mecklenburg-Vorpommern modernisieren und Bürgerbeteiligung stärken
Die FDP-Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes.
Der Entwurf wird gemeinsam von den Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Gruppe der FDP in der kommenden Plenarwoche eingebracht.
„Das Petitionsrecht ist ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie. Es ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Anliegen direkt an das Parlament zu richten“, erklärte Becker-Hornickel.
Als Mitglied des Petitionsausschusses habe sie in dieser Legislaturperiode eine große Bandbreite an Eingaben erlebt.
„Die Themen reichen von ganz persönlichen Problemen bis hin zu gesellschaftlichen Fragen, die viele Menschen betreffen.“
Mit dem Gesetzentwurf soll das Petitionsrecht in Mecklenburg-Vorpommern modernisiert und stärker an die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters angepasst werden.
Ein zentrales Element ist die Einführung der sogenannten öffentlichen Petition.
Künftig sollen Petitionen auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht und von Bürgerinnen und Bürgern online mitgezeichnet werden können.
Wird innerhalb von sechs Wochen ein Quorum von mindestens 1.000 Unterstützerinnen und Unterstützern erreicht, soll sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen befassen.
„Viele Menschen engagieren sich bereits heute auf Internetplattformen für politische Anliegen. Diese Initiativen zeigen, wo gesellschaftlicher Handlungsbedarf gesehen wird.
Mit der öffentlichen Petition schaffen wir nun einen klaren Weg, wie solche Anliegen auch im Parlament sichtbar werden und beraten werden können“, so Becker-Hornickel.
Neben der Einführung öffentlicher Petitionen sieht der Gesetzentwurf weitere Verbesserungen vor.
So soll der Petitionsausschuss künftig auch Fachausschüsse des Landtages um Stellungnahmen bitten können, wenn spezielle fachliche Fragen betroffen sind. Dadurch können Anliegen schneller und zielgerichteter geprüft werden.
Ziel der Reform sei es insgesamt, das verfassungsrechtlich garantierte Petitionsrecht zu stärken und den Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern.
„Ein modernes Petitionsrecht ist ein wichtiger Baustein für mehr Transparenz, mehr Beteiligung und mehr Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen“, betonte Becker-Hornickel.