Menschen mit Behinderungen dürfen nicht zum Spielball eines unklaren Verordnungsverfahrens werden
Die sozialpolitische Sprecherin der Gruppe der FDP im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Barbara Becker-Hornickel, äußert Kritik am Vorgehen der Landesregierung beim möglichen Erlass einer Verordnung zum Ersatz des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX.
Nachdem seit dem Verhandlungsaufruf der Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern die Gesprächsrunden ergebnislos geblieben seien und die gesetzliche Frist Ende Oktober verstrich, könne die Landesregierung weiterhin weder Zeitpunkt noch konkrete Inhalte möglicher Änderungen benennen.
Becker-Hornickel erklärt, dies führe zu einer „ Unsicherheit, die sowohl Leistungserbringer als auch Menschen mit Behinderungen in ihrer Planung massiv belastet“.
Die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Verbände, zeichnen ein besorgniserregendes Bild.
Die LIGA warnt vor erheblichen Leistungsnachteilen, insbesondere für Menschen mit hohem Assistenzbedarf.
Kritisiert werden ein zu schwach ausgestaltetes Grundmodul Wohnen, deutliche Eingriffe in das Wunsch- und Wahlrecht sowie Pooling-Regelungen, die nach Einschätzung der Verbände gesetzliche Grenzen überschreiten könnten.
Teilweise wird sogar von einer möglichen Gefährdung von Leib und Leben gesprochen. Becker-Hornickel betont: „Diese Warnungen kommen nicht aus politischem Kalkül, sondern aus der täglichen Praxis. Wenn Fachleute von existenziellen Risiken sprechen, müssen wir das sehr ernst nehmen.“
Becker-Hornickel äußert, dass Pauschalen zwar Verwaltungsaufwand mindern könnten, jedoch niemals dazu führen dürften, dass individuelle Bedarfe unzureichend berücksichtigt oder tarifliche Standards unterlaufen würden.
Angesichts der unklaren Lage fordert Becker-Hornickel die Landesregierung auf, den Prozess transparent zu gestalten, die absehbaren Auswirkungen offenzulegen und ein erneutes, ernsthaftes Verhandlungsformat einzuleiten.
„Bevor eine Verordnung mit weitreichenden Folgen erlassen wird, müssen alle offenen Punkte geklärt sein. Wir brauchen Verlässlichkeit und keine überstürzten Entscheidungen. Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern haben ein Recht auf klare, tragfähige und rechtssichere Lösungen“, so Becker-Hornickel.