Lokale Medien stärken – ohne neue Gebühren und mit klaren Leitplanken
Zu dem aktuellen Entwurf für ein neues Mediengesetz in Mecklenburg-Vorpommern äußert sich der FDP-Landtagsabgeordnete David WULFF wie folgt:
Eine freie und vielfältige Medienlandschaft ist das Rückgrat einer offenen Gesellschaft. Wer Medienvielfalt wirklich sichern will, muss auf Wettbewerb, Innovation und unternehmerische Freiheit setzen – nicht auf neue Abhängigkeiten vom Staat.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf (Drs. 8/5315) und der Beschlussempfehlung (Drs. 8/6210) verfolgt die Landesregierung zwar legitime Ziele wie die Anpassung an den Medienstaatsvertrag und die Digitalisierung. Doch statt Medienfreiheit zu stärken, werden staatliche Lenkung, Förderlogik und institutionelle Machtkonzentration ausgebaut.
Die Landesmedienanstalt erhält mehr Aufgaben und Einfluss, während die demokratische Kontrolle geschwächt wird. Die Förderung privater Rundfunkanbieter über staatliche Mittel birgt Risiken für die redaktionelle Unabhängigkeit – auch wenn sie formal als staatsfern gilt. „Medienfreiheit braucht Distanz zum Staat, nicht neue Abhängigkeiten. Dauerhafte Subventionen und Aufsichtsausweitung ersetzen keine tragfähigen Geschäftsmodelle. Vielfalt entsteht durch Wettbewerb, nicht durch Daueralimentierung bestehender Strukturen“, sagt David Wulff, FDP-Abgeordneter im Landtag Mecklenburg-Vorpommern.
Besonders kritisch sieht Wulff die fehlende Technologieneutralität: „Der faktische Ausstieg aus UKW-Neuausschreibungen zugunsten von DAB+ greift tief in unternehmerische Entscheidungen ein und zwingt kleine Anbieter zu Investitionen, ohne Wirtschaftlichkeitsgarantie. Der Staat sollte Übertragungsstandards ermöglichen, nicht festlegen.“
Aus seiner Sicht braucht es jetzt klare Begrenzungen der Förderinstrumente – mit Befristung, Evaluation und Sunset-Klauseln – sowie einen Fokus auf Steuererleichterungen und den Abbau regulatorischer Hürden. Medienaufsicht muss klar auf Rechtsdurchsetzung begrenzt werden, ohne politische oder pädagogische Überformung. Medienbildung sollte unabhängig von Aufsichtsstrukturen organisiert und stärker mit zivilgesellschaftlichen Akteuren vernetzt werden.
Zudem ist mehr Transparenz und Flexibilität im Medienausschuss nötig, etwa durch digitale Sitzungen als Regelfall. Das Mediengesetz modernisiert zwar Strukturen, verpasst aber die Chance auf eine wirklich liberale Medienordnung. Medienvielfalt lässt sich nicht verordnen – sie muss ermöglicht werden. Entscheidend ist, dass Mecklenburg-Vorpommern Medienfreiheit nicht als staatliche Gnade, sondern als Grundbedingung einer offenen Gesellschaft versteht.