Landeshochschulgesetz - Neue Aufgaben lösen keine Unterfinanzierung
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes erklärt David Wulff, Sprecher der Gruppe der FDP im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Mit dem Gesetz werden den Hochschulen weitere Aufgaben in den Bereichen Forschung, Digitalisierung, Datenmanagement und Wissenstransfer übertragen. Die Landesregierung feiert dieses Gesetz als Fortschritt. Tatsächlich bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet: Wie sollen die Hochschulen all diese zusätzlichen Aufgaben finanzieren?“
Die finanzielle Lage vieler Hochschulen ist bereits heute angespannt. An der Universität Greifswald wird für das Jahr 2026 ein strukturelles Defizit von fünf Millionen Euro beklagt. Gleichzeitig wird auf eine jahrelange strukturelle Unterfinanzierung und fehlende Ausgleichszahlungen für zusätzliche gesetzliche Anforderungen hingewiesen.
David Wulff erklärt weiter:
„Dieses Gesetz zeigt das Grundproblem der Hochschulpolitik in Mecklenburg-Vorpommern: Immer neue Erwartungen, immer neue Aufgaben, aber keine ausreichende Finanzierung. Wer Forschung stärken will, muss Hochschulen stärken. Wer Innovation fordert, muss sie auch ermöglichen.“
Für die FDP-Gruppe bleibt der Gesetzentwurf deshalb hinter den eigentlichen Herausforderungen zurück. Solange die Landesregierung die Finanzierungsfrage nicht beantwortet, bleibt diese Reform Stückwerk.