Kommunale Handlungsfähigkeit stärken

Zu den Plänen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, äußert sich der FDP-Generalsekretär David Wulff:
„Wir begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit, dass größere Teile der kommunalen Selbstverwaltung durch den Gesetzesentwurf nun ohne Präsenztermine stattfinden dürfen und fordern, dass auch die Abstimmungen in den Gremien denselben Bestimmungen unterliegen werden, wie sie für die Ausschüsse des Landtages im Antrag 7/5601 vorgesehen sind.
Nichtsdestotrotz sehen wir die Ermächtigung der Gemeindevertreter, die maximale Höhe der Kassenkredite frei anzupassen, kritisch. Die Mittelzuschreibung im Nachtragshaushalt hat gezeigt, dass auch die Landesregierung den Bezug zu Corona sehr großzügig definiert, sodass hier der Verweis auf finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie bei gleichzeitigem Verzicht auf Haushaltssicherungskonzepte und einem Nachtragshaushalt zu einer Überschuldung der Gemeinden führen kann. Auch wenn allen klar ist, dass auch die Gemeinden große Einnahmeausfälle im Zuge der Pandemie haben werden, darf die Haushaltsdisziplin nicht als Erstes geopfert werden.
Statt einer eigenmächtigen Kreditaufnahme zuzustimmen, sollte die Landesregierung sich stärker mit Landesmitteln engagieren, wo ein klarer Bezug zu Corona gegeben ist, anstatt die Mittel im Nachtragshaushalt für Projekte aus dem Koalitionsvertrag auszugeben. Auch wenn dadurch die Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit geringer ist, wären die Landesmittel hier sinnvoll investiert - eine Landesregierung muss damit im Wahljahr leben.“