Gesetzentwurf zum Gesundheitsrecht: FDP warnt vor Bürokratie und Risiken für die Versorgung
In der Plenarwoche des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wird über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Heilberufsgesetzes beraten.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Gruppe im Landtag, Barbara Becker-Hornickel, sieht darin Risiken für die medizinische Versorgung im Land.
„Ein Gesetz, das eigentlich Modernisierung verspricht, schafft an mehreren Stellen neue Bürokratie und Unsicherheit. Gerade für diejenigen, die unser Gesundheitssystem täglich tragen“, erklärte sie im Vorfeld der Debatte.
Besonders kritisch bewertet die FDP die geplante Möglichkeit, die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf das europäische Mindestmaß von drei Jahren zu verkürzen.
Was auf den ersten Blick nach mehr Flexibilität klinge, werfe in der Praxis erhebliche Fragen auf.
Der Hausärzteverband Mecklenburg-Vorpommern habe eine Verkürzung der Weiterbildung klar abgelehnt und darauf hingewiesen, dass eine fünfjährige Weiterbildung aus Qualitätsgründen unverzichtbar sei, gerade mit Blick auf die Versorgung im ländlichen Raum.
Grundsätzlich begrüßt Becker-Hornickel, dass sogenannte Weiterbildungsverbünde im Gesetz stärker verankert werden sollen.
Diese könnten helfen, die ärztliche Weiterbildung besser zu organisieren und regionale Kooperationen zu stärken.
Allerdings hätten auch hier mehrere Institutionen, darunter die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer und die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, darauf hingewiesen, dass zentrale Fragen im Gesetzentwurf offenbleiben.
Insbesondere Finanzierung, Koordination und Qualitätssicherung seien bislang nicht ausreichend geregelt.
„Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern brauchen wir Lösungen, die Versorgung stärken, nicht zusätzliche Unsicherheit im System.“