Geldgier schlägt ins Gegenteil um: Rentenpläne treiben Minijobber in die Schwarzarbeit
Die Rentenkommission der Bundesregierung empfiehlt, den Minijob in seiner bisherigen Form weitgehend abzuschaffen. Das Ergebnis wäre absehbar: Wer den Nettoverdienst eines Minijobbers von derzeit 603 Euro auf unter 475 Euro drückt, schafft einen handfesten Anreiz zur Schwarzarbeit. Die vereinfachten Minijob-Regeln wurden einst genau deshalb eingeführt, um Beschäftigung aus der Grauzone in legale Bahnen zu lenken. Diesen Fortschritt leichtfertig rückgängig zu machen, wäre fahrlässig.
Maria Schulzki, Einzelunternehmerin in der Gebäudereinigung und FDP-Landtagskandidatin, kennt die Konsequenzen aus eigener Erfahrung: „Ich bin selbst auf Minijobber angewiesen. In der Gebäudereinigung gibt es Aufträge, die kurzfristig kommen und zeitlich begrenzt sind. Wer dafür keine flexible Beschäftigungsform mehr anbieten kann, schiebt diese Arbeit entweder in die Schwarzarbeit oder lässt sie ganz liegen. Beides kann nicht im Sinne der Rentenkommission sein.” Schulzki weist zudem darauf hin, dass Minijobs gerade für Frauen oft die einzige realistische Möglichkeit sind, Beruf und Familie zu vereinbaren, ohne auf ein geregeltes Beschäftigungsverhältnis verzichten zu müssen: „Wer das abschafft, tut so, als ob Vereinbarkeit ein Problem wäre, das sich von Berlin aus wegregulieren lässt.”
Besonders hart träfe die geplante Abschaffung Branchen wie die Gebäudereinigung, die Gastronomie und die Hotellerie in Mecklenburg-Vorpommern, wo Minijobs Belastungsspitzen abfedern und Unternehmen im ländlichen Raum oft keine Alternativen haben. Wer diese Flexibilität durch bürokratische Umgestaltung abwürgt, nimmt dem Mittelstand ein bewährtes Instrument aus der Hand.