FDP steht an der Seite der Beherbergungsbetriebe

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FDP steht an der Seite der Beherbergungsbetriebe, wenn die Verfassungsmäßigkeit des Verbotes in M-V in Zweifel gezogen wird.

Weder ist es zumutbar und aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten auch tatsächlich unmöglich, jedem Reisenden einen Negativtest in die Hand zu geben, noch ist es schlüssig dargelegt, dass das Infektionsgeschehen in Hotelzimmern mit eingehaltenen Hygienestandards auffällig wäre. Wenn sich eine Regelung als unverhältnismäßig erweist, muss man nicht warten, bis sie gerichtlich kassiert wird. Man kann auch den Mut haben, Fehlentscheidungen zurückzunehmen und wir Freie Demokraten wollen die Landesregierung dazu ermutigen!

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