FDP Mecklenburg-Vorpommern

Logo FDP Mecklenburg-Vorpommern

FDP MV: § 188 StGB abschaffen – Meinungsfreiheit statt Sonderstrafrecht für Politiker

Zur Berichterstattung über Strafverfahren wegen Äußerungen wie „Lügenfritz“ gegenüber Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt Prof. Dr. Jakob Schirmer, Jurist und Spitzenkandidat der FDP Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl 2026:

Zur Berichterstattung über Strafverfahren wegen Äußerungen wie „Lügenfritz“ gegenüber Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt Prof. Dr. Jakob Schirmer, Jurist und Spitzenkandidat der FDP Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl 2026:

„Politiker müssen polemische und satirische Kritik aushalten. Die Antwort auf zugespitzte Meinungsäußerungen ist die politische Auseinandersetzung – nicht das Strafrecht.“

Schirmer sieht die Anwendung des § 188 StGB kritisch. Besonders problematisch ist die Argumentation, wonach Äußerungen bereits deshalb strafwürdig sein sollen, weil sie angeblich weitere Kritik oder negative Reaktionen Dritter auslösen könnten:

„Wer Meinungsäußerungen nicht nach ihrem Inhalt, sondern nach möglichen Reaktionen anderer bewertet, schafft ein Klima der Einschüchterung. Das ist mit einem freiheitlichen Verständnis von Demokratie schwer vereinbar.“

Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben Ermittlungen wegen satirischer Kritik an einem Landrat bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Die Fälle zeigen, dass der § 188 StGB immer häufiger in politische Debatten eingreift und dadurch die Grenzen zulässiger Kritik verschiebt.

Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Element unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die offene Gesellschaft lebt vom Widerspruch, nicht von der Konformität.

„Politiker sind keine Bürger erster Klasse. Deshalb setzen wir uns für die vollständige und ersatzlose Streichung des § 188 StGB ein.“