FDP M-V: Ehemaliger Bundestagsabgeordneter Christian Bartelt schloss sich Verfassungsbeschwerde gegen Sondervermögen an

In der vergangenen Woche reichten 23 ehemalige Bundestagsabgeordnete der FDP rund um den Haushalts- und Rechtspolitiker Dr. Thorsten Lieb Verfassungsbeschwerde gegen das Sondervermögen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Unter den Beschwerdeführern ist auch der ehemalige Bundestagsabgeordnete und FDP-Landesgeneralsekretär Christian Bartelt.

Christian Bartelt und die anderen Beschwerdeführer wollen die rechtswidrige und verantwortungslose Schuldenpraxis der schwarz-roten Koalition einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zuführen und die Bundesregierung zu einer soliden Finanzpolitik zwingen.

„Die aktuellen Gutachten zum ersten Jahresabschluss zur Verwendung des Sondervermögens bestätigten sämtliche Befürchtungen der Freien Demokraten:

Die Rekordverschuldung verzögert die überfällige Haushaltskonsolidierung, wurde für sowieso geplante Maßnahmen verwendet und die Mittel wurden zu mindestens 75 Prozent (ifo) oder gar 86 Prozent (IDW) zweckentfremdet.“

„Gegen diesen einmaligen finanzpolitischen Skandal muss ein Zeichen gesetzt werden.“

Jakob Schirmer, Professor für öffentliches Recht und Spitzenkandidat der FDP zur Landtagswahl begrüßt diese Verfassungsbeschwerde der FDP-Politiker.

„Das vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Klimaschutzurteils entwickelte Verfassungsprinzip der intertemporalen Freiheitssicherung ist auf den hier vorliegenden Fall der erheblichen, dammbruchartigen Schuldenermächtigung anwendbar.“

„Die Grundgesetzänderung des Schuldenkanzlers Merz ermöglicht eine erhebliche einseitige Verlagerung von Haushaltslasten in die Zukunft - sowohl mit Blick auf die Verschuldung selbst als auch die daraus resultierenden Zinslasten. Es war und ist ein Frontalangriff auf die Handlungsfähigkeit künftiger Generationen.

Die FDP ist damit die letzte Hüterin der Rechte der jungen und nachfolgenden Generationen und Verteidigerin einer soliden Haushaltspolitik.“