FDP fordert eine dringende Überprüfung der Verhältnismäßigkeit eines pauschalen Beherbergungsverbots

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Die Herkunft aus einem Risikogebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner kann nicht das allein ausschlaggebende Kriterium sein, die Freizügigkeit einzuschränken.

Die Herkunft aus einem Risikogebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner kann nicht das allein ausschlaggebende Kriterium sein, die Freizügigkeit einzuschränken. Zudem lassen die Testkapazitäten nicht zu, dass alle einen Negativattest vorlegen können, der zur Beherbergung erforderlich wäre. Zudem sehen wir Freie Demokraten die Kontrolle eines solchen Beherbergungsverbotes äußerst kritisch. Risikogebiete sind keine abgegrenzten Regionen, aus denen Ausreisen kontrolliert werden könnten.

Eine Verlagerung hoheitlicher Aufgaben auf Beherbergungsbetriebe und Privatpersonen kann und wird keine Lösung sein. Schon zu Ostern mussten Regelungen gerichtlich kassiert werden, weil sie einer gerichtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht standhielten. Man muss sich nicht erneut in diese Situation begeben, da die Akzeptanz irgendwann aufgebraucht sein wird. 

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