Ermittlungen wegen „Politikerbeleidigung“: So wird die Meinungsfreiheit beschädigt
„Die bekannt gewordenen Ermittlungen gegen den Journalisten und Verleger Lucas von Bothmer wegen § 188 StGB sind ein völlig falsches Signal – und brandgefährlich für die Meinungsfreiheit in unserem Land.“ So äußert sich Jakob Schirmer, Jurist und Spitzenkandidat der FDP Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl 2026.
Auslöser sind nach Presseberichten zugespitzte Aussagen Bothmers, in denen er den Landrat auf Instagram als „prunksüchtigen Landrat“ bezeichnet und dessen „teuren Dienstwagen“ als „notwendiges Fluchtfahrzeug bei drohendem Russeneinmarsch“ verspottet haben soll.
„Das ist polemisch, das ist überspitzt – aber genau das muss in einer freien Demokratie möglich sein“, betont Schirmer. „Wenn wegen solcher Zuspitzungen immer wieder Strafanzeigen gestellt und die Staatsanwaltschaft bemüht wird, haben wir ein echtes Problem mit dem Verständnis von Meinungsfreiheit.“
Viele Menschen hätten ohnehin schon das Gefühl, ihre Meinung nicht mehr frei äußern zu können. Solche Verfahren bestätigten diesen Eindruck – und trieben die Menschen weiter vom demokratischen Diskurs weg.
Zudem stellt Schirmer klar: „Meinungsfreiheit ist kein Würfelspiel. Wer wegen erkennbar polemischer Kritik den strafrechtlichen Weg beschreitet, setzt ein falsches Signal. Politik muss Kritik aushalten – auch dann, wenn sie überspitzt oder ungerecht ist.“
Schirmer ergänzt: „Der Staat ist nicht dafür da, zugespitzte Kritik zu bestrafen. Er muss sie aushalten. Punkt.
Wer das Strafrecht nutzt, um politische Kritik einzuschüchtern, beschädigt unsere Demokratie – ganz konkret.
Ich werde mich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Meinungsfreiheit in unserem Land nicht unter die Räder kommt – egal, ob es bequem ist oder nicht.“