Ein Jahr Verzögerung ist keine Reform – sondern Vertröstung

Pressemitteilung

Zur heutigen Abstimmung im Rechtsausschuss zur Änderung der Juristenausbildung erklärt der Sprecher der Gruppe der FDP, René Domke, MdL:

„Die Ausbildung von Juristinnen und Juristen in und für unser Land ist eine der zentralen Aufgaben, um den Rechtsstaat zukunftssicher aufzustellen. Jeder Schritt, der die Attraktivität des Jura-Studiums erhöht, ist notwendig und ausdrücklich zu begrüßen.“

Der aktuelle Gesetzentwurf soll erreichen, dass Studienleistungen künftig mit einem Bachelor-Abschluss anerkannt werden – damit Studierende nach einem nicht bestandenen Staatsexamen nicht auf das Abitur zurückfallen.

Gleichzeitig kritisiert Domke die lange Übergangsfrist von mehr als einem Jahr, bevor die ersten Bachelorabschlüsse überhaupt anerkannt werden:
„Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen tun so, als würde mit dem neuen Gesetz sofort etwas besser. In Wahrheit passiert über ein Jahr lang gar nichts. Damit ignoriert man die akuten Sorgen der Studierenden, die heute Planungssicherheit brauchen.“

Aus Sicht der FDP muss der Rückwirkungszeitraum, ab dem ein Bachelorabschluss nachträglich zuerkannt werden kann, deutlich ausgeweitet werden:
„Für uns ist klar: Die Übergangsregelung muss mindestens bis 2017 reichen – nicht erst bis 2019.“

Zudem stellt Domke die grundsätzliche Ambition der Reform infrage:
„Der Nachwuchsbedarf in allen juristischen Berufen ist enorm. Da muss sich die Landesregierung fragen lassen, ob nicht deutlich größere Schritte notwendig gewesen wären. Dazu gehört auch, dass die Universität Rostock endlich wieder den Staatsexamensstudiengang einführt. Wer echte Verbesserungen will, muss die strukturellen Probleme anpacken.“

Die FDP fordert daher:

  • Sofortige Anerkennung von Studienleistungen für den Bachelorabschluss – nicht erst in einem Jahr.

  • Übergangsregelungen ab 2017, damit niemand benachteiligt wird.

  • Wiederaufnahme des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaften an der Universität Rostock.

Domke abschließend:
„Wer in Mecklenburg-Vorpommern von einer modernen Juristenausbildung spricht, muss das auch ernst meinen – und zwar jetzt. Ein Gesetz zu beschließen, dessen Wirkung erst in einem Jahr einsetzt, hilft niemandem. Die Landesregierung muss endlich liefern – nicht vertrösten.“