Domke: Hebesatz einfach für immer festzusetzen, ist schlichtweg unrealistisch

Pressemitteilung

Den Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Festsetzung des gewerblichen Hebesatzes kommentiert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, René Domke:

„Auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes muss bis Ende Juni der entsprechende Hebesatz festgelegt sein, sonst fällt der Hebesatz auf das Minimum von 200 Prozent zurück und dies würde erhebliche Mindereinnahmen für das Land Mecklenburg-Vorpommern bedeuten. Genauer gesagt über 30 Millionen Euro weniger. Anhand der jetzt schon angespannten und sich in den folgenden Jahren noch deutlich verschärfenden Haushaltslage können wir uns das schlichtweg nicht leisten.“

„Auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes muss bis Ende Juni der entsprechende Hebesatz festgelegt sein, sonst fällt der Hebesatz auf das Minimum von 200 v.H. zurück und dies würde erhebliche Mindereinnahmen für das Land Mecklenburg-Vorpommern bedeuten. Genauer gesagt über 30 Millionen Euro weniger. Anhand der jetzt schon angespannten und sich in den folgenden Jahren noch deutlich verschärfenden Haushaltslage können wir uns das schlichtweg nicht leisten. Dennoch ist zu kritisieren, dass das zeitliche Problem hausgemacht ist und das Vertrauen der Landesregierung in eine rechtzeitige Verabschiedung eines verfassungskonformen Haushaltes offenbar nicht besonders groß ist.“

„Sicherlich wäre es mit großer Wahrscheinlichkeit von Vorteil, wenn man den Hebesatz über längere Zeiträume festlegt, um so den betroffenen Unternehmen eine bessere Planbarkeit zu liefern und gegebenenfalls sogar – wenn man das Beispiel Offshore-Windanlagen nimmt – durch günstigere Produktion günstigere Strompreise ermöglicht. Wir plädieren deshalb für ein Modell, dass die Gewerbesteuerbelastung langfristiger kalkulierbar macht. Den Hebesatz einfach für immer festzusetzen, ist schlichtweg unrealistisch.“