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Der menschliche Körper ist kein staatliches Datenlager

FDP-Spitzenkandidat fordert grundlegende Überarbeitung des GeDIG-Entwurfs wegen schleichender Grundrechtsgefährdungen

FDP-Spitzenkandidat fordert grundlegende Überarbeitung des GeDIG-Entwurfs wegen schleichender Grundrechtsgefährdungen

Der FDP-Spitzenkandidat zur Landtagswahl und Jurist, Prof. Dr. Jakob Schirmer, warnt vor dem aktuellen Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und kritisiert die zunehmende Aufweichung des Patientengeheimnisses scharf:

„Wir Freie Demokraten fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, die die Datenhoheit bedingungslos zurück in die Hände der Patienten legt und insbesondere ihrem schleichenden Abbau keinen Vorschub leistet. Der menschliche Körper und seine Krankheitsgeschichte sind kein staatliches Datenlager. Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf zum GeDIG ist ein weiteres Beispiel für die Erosion der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, weshalb ich als Jurist und Freier Demokrat nachdrücklich davor warne, im Zuge einer fehlgeleiteten Digitalisierungsbegeisterung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung leichtfertig zu opfern, da der Staat und die gesetzlichen Krankenkassen hier Schritt für Schritt die Grenze zum absolut gläsernen Patienten überschreiten.“

Hintergrund der scharfen liberalen Kritik ist insbesondere die im Entwurf verankerte Neuregelung nach Paragraf 25b des Fünften Buches des Sozialgesetzbuchs. Diese soll den gesetzlichen Krankenkassen künftig das Recht einräumen, die bei ihnen vorhandenen Abrechnungsdaten systematisch mit den hochsensiblen klinischen Einträgen aus der elektronischen Patientenakte zusammenzuführen. Mithilfe automatisierter Algorithmen sollen die Versicherer das Verhalten sowie individuelle gesundheitliche Risiken der Versicherten durchleuchten können, um sie anschließend mit gezielten Hinweisen und Empfehlungen zu kontaktieren.

Damit verlassen die Krankenkassen ihren verfassungsmäßigen Auftrag als bloße Kostenträger des Systems und wandeln sich zunehmend zu staatlich legitimierten Kontrollorganen, die tief in das private Leben und die intime Gesundheitssphäre der Menschen eingreifen. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht kann die erforderliche Zustimmung nicht kaschieren, dass hier von den Versicherungen ein schleichend zunehmender Druck auf die Versicherten aufgebaut wird, zumal das bestehende Opt-out-Verfahren der jetzigen Vorschrift bereits erheblichen Bedenken begegnet. Es ist verfassungsrechtlich unmissverständlich geboten, dass der Einzelne grundsätzlich selbst darüber entscheiden muss, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Ein Verfahren, das die bloße Untätigkeit der Bürger als automatische Einwilligung in die Tiefenanalyse ihrer Krankheitsgeschichten interpretiert, hebelt diesen Schutzmechanismus faktisch aus. Dies umso mehr als die strukturelle Übermacht der Krankenkasse gegenüber einem Versicherten diesen in eine duldende Rolle drängen kann.

Ein echter Grundrechtsschutz verlangt eine bewusste, informierte sowie völlig freiwillige Zustimmung und darf nicht durch strukturelle Daumenschrauben der eigenen Versicherung ersetzt werden. Die im GeDIG angestrebte Zentralisierung von Gesundheitsdaten und der Ausbau der ePA zum digitalen Lotsen im Gesundheitssystem gefährden das über Jahrhunderte bewährte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, welches ein tragender Pfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaft ist. Wenn Bürger aus Sorge vor einer algorithmischen Profilbildung durch ihre Krankenkasse beginnen, Symptome vor ihren behandelnden Ärzten zu verschweigen, schlägt der vermeintliche digitale Fortschritt direkt in einen Verlust an realer Freiheit und Selbstbestimmung um.