Datenschutzberichte sind Warnsignal – Landesregierung handelt zu zögerlich
Zu den aktuellen Berichten des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern äußert sich der FDP-Landtagsabgeordnete David WULFF wie folgt:
Ein handlungsfähiger Staat muss Digitalisierung, Datenschutz und Bürgerrechte gemeinsam denken – nicht gegeneinander ausspielen. Wer Freiheit und Fortschritt sichern will, braucht klare Regeln, verlässliche Strukturen und eine Verwaltung, die Vorbild beim Schutz persönlicher Daten ist.
Die Berichte des Landesdatenschutzbeauftragten für die Jahre 2022 und 2023 zeigen massive Defizite: Fehlende Strategien beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, unterfinanzierte IT-Sicherheit in den Kommunen, unklare Rechtsgrundlagen bei Überwachungsmaßnahmen und eine Blockadehaltung bei der Informationsfreiheit gefährden das Vertrauen in den Staat und die digitale Zukunftsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns.
„Datenschutz ist kein Selbstzweck, sondern Schutz der Freiheit. Mecklenburg-Vorpommern braucht endlich eine Digitalpolitik, die Bürgerrechte, Innovation und Sicherheit zusammenbringt. Es reicht nicht, Digitalisierung zu fordern – sie muss auch rechtssicher, transparent und bürgernah umgesetzt werden“, sagt David Wulff, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Wulff weiter: „Die Landesregierung darf sich nicht länger hinter Symbolpolitik verstecken. Wir brauchen eine verbindliche KI-Strategie, klare gesetzliche Grundlagen für den Einsatz neuer Technologien und echte Mindeststandards für die IT-Sicherheit in den Kommunen. Informationsfreiheit muss zur Haltung werden – nicht zur Ausnahme.“
Konkret fordert David Wulff, dass das Land eine rechtsstaatlich fundierte KI-Strategie verabschiedet, die den Einsatz und das Training von KI-Systemen klar regelt und Transparenz sowie Fehlerkontrollen verbindlich macht. Die IT-Sicherheit der Kommunen muss durch gezielte finanzielle Mittel, den Ausbau des CERT MV und einheitliche Mindeststandards gestärkt werden. Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum dürfen nur auf klarer gesetzlicher Grundlage und mit wirksamen Kontrollrechten erfolgen.
Zudem muss das Informationsfreiheitsgesetz konsequent angewendet und die digitale Aktenführung als Standard etabliert werden. Entscheidend ist jetzt, dass die Landesregierung ressortübergreifend verbindliche Standards für Datenschutz, IT-Sicherheit und Transparenz festlegt und deren Umsetzung mit klaren Fristen und digitaler Nachvollziehbarkeit sichert. Nur so kann Mecklenburg-Vorpommern zu einem Standort werden, an dem Innovation und Freiheit keine Gegensätze sind. Der Schutz der Freiheit entscheidet sich heute an der Schnittstelle von Digitalisierung und Datenschutz – und nicht an der Zahl neuer Gesetze oder Symboldebatten.