Ausspähen von Kinderzimmern ist rote Linie
Der Sprecher der FDP im Landtag M-V René Domke reagiert mit großer Aufmerksamkeit auf den vom Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Landes-Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg‑Vorpommern (LVerfSchG MV). Im Zentrum der Debatte steht insbesondere der geplante Eingriff in den höchst sensiblen Bereich personenbezogener Daten von Kindern und Jugendlichen.
„Das Ausspähen von Daten von Kindern ist für uns als Liberale eine rote Linie“, erklärt Gruppensprecher René Domke. „Es ist bekannt, dass eine Radikalisierung schon in sehr jungen Jahren im digitalen Raum stattfindet. Dies wird von Feinden der Verfassung und unserer Demokratie schamlos ausgenutzt. Die Verabredung schwerster Straftaten auch unter Minderjährigen ist bereits festgestellt worden und braucht eine Antwort. Dennoch gilt: Gerade Kinder genießen einen besonderen Schutzbereich – und wir sind dafür verantwortlich, diesen zu verteidigen.“
Aus den Vorlagen der Landesregierung geht hervor, dass künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Daten von Minderjährigen gespeichert werden dürfen könnten — ein Thema, das in der aktuellen Berichterstattung breit diskutiert wird. Diese Ausweitung trifft in der FDP-Gruppe auf kritische Zustimmung: Zwar wird der Schutz vor Extremismus als wichtig anerkannt, doch „eine Speicherung der Daten von Kindern muss den höchsten verfassungsrechtlichen Hürden begegnen. Und genau da habe ich Zweifel, da zunächst nicht versucht wird, die größtmögliche Datenspeicherung zu verhindern“, so Domke weiter.
Domke kündigt an, den Gesetzesentwurf „sehr genau zu prüfen und frühzeitig zu intervenieren“. Dabei gilt:
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Es muss klar definiert sein, unter welchen konkreten Voraussetzungen Daten von Minderjährigen gespeichert werden dürfen – die Anforderungen dürfen nicht lediglich „unter enge Voraussetzungen“ formuliert bleiben, sondern müssen konkrete Grenzen setzen.
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Es darf keine automatische oder generelle Speicherpraxis geben, sondern eine strikte Einzelfallprüfung mit richterlicher Vorabkontrolle.
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Kinder und Jugendliche dürfen nicht als präventives Ziel großflächiger Datenerhebung behandelt werden – der besondere Schutzauftrag des Staates gegenüber Minderjährigen muss gewahrt bleiben.
Domke ergänzt: „Wir stehen an der Seite aller Menschen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen – und das schließt selbstverständlich auch unsere jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger ein. Ein wirksamer Verfassungsschutz darf nicht zum Anlass für einen flächendeckenden Datenzugriff auf Kinder werden.“
Die Gruppe der FDP erwartet von der Landesregierung eine transparente Vorlage aller relevanten Bewertungsgrundlagen, Konsequenzen bei unscharfen Regelungen und eine öffentliche Debatte über den Schutz- und Eingriffsrahmen. Die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes muss demokratiefest und rechtsstaatlich durchgeführt werden.