Anhörung zum Mediengesetz M-V zeigt massiven Überarbeitungsbedarf – FDP warnt vor Risiken für Medienvielfalt und unabhängige Berichterstattung
Zur heutigen Anhörung zum neuen Mediengesetz MV erklärt der Landtagsabgeordnete David Wulff:
Die heutige Anhörung im Innen- und Bauausschuss zum Entwurf des Mediengesetzes für Mecklenburg-Vorpommern hat deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form nicht tragfähig ist. Die Sachverständigen waren sich weitgehend einig, dass zentrale Regelungen Medienvielfalt schwächen, Staatsferne untergraben und die Medienanstalt finanziell wie strukturell überfordern.
Besonders kritisch wurde die geplante Fortführung der Abzweigung von 20 Prozent der Rundfunkbeiträge zugunsten des NDR bewertet. Rund 800.000 Euro pro Jahr fehlen dadurch der Medienanstalt bereits heute für Medienaufsicht, Medienbildung, digitale Infrastruktur und die Förderung lokaler Angebote. Gerade vor dem Hintergrund wachsender Herausforderungen in der Medienbildung und lokaler Informationsversorgung muss diese Mittelbindung dringend beendet werden.
David Wulff erklärte dazu: „Die Mittel aus dem Vorwegabzug werden aktuell woanders dringender benötigt als zur Förderung klassischer Musik beim NDR. Wer Medienkompetenz stärken will, darf die verantwortlichen Strukturen nicht gleichzeitig finanziell austrocknen.“
Ebenso problematisch ist die geplante Besetzung des Medienausschusses mit der landeseigenen MV Tourismus GmbH, die das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne verletzt und staatlicher Einflussnahme Tür und Tor öffnet. Unabhängigkeit der Medienaufsicht ist ein Kernprinzip liberaler Medienordnung und nicht verhandelbar.
Die vorgesehene Beschränkung digitaler Sitzungen auf Ausnahmefälle, widerspricht der modernen Arbeitsrealität.
Aus Sicht der privaten Rundfunkanbieter wurden zusätzliche Risiken angesprochen: Ein Wahlwerbeverbot für regionale Anbieter im Sinne des § 10 würde die demokratische Willensbildung erheblich einschränken. Private Radiosender sehen sich wirtschaftlich massiv benachteiligt, während der NDR beim digitalen Hörfunk (DAB+) faktisch ein Monopol behält, obwohl die digitale Infrastruktur aus Beitragsmitteln der Bürgerinnen und Bürger finanziert wurde. Private Anbieter fordern die Möglichkeit, eigene Infrastruktur aufzubauen, regionalisierte Werbung zu senden und fairen Zugang zu Förderstrukturen zu erhalten.
„Der Gesetzentwurf verfehlt sein Ziel. Er schwächt Medienvielfalt, schränkt demokratische Teilhabe ein und schafft neue staatliche Einflussmöglichkeiten. Wer unabhängige Medien fordert, muss sie stärken — nicht behindern. Wir brauchen ein modernes Mediengesetz, das Wettbewerb ermöglicht statt Monopole zementiert und die lokale Berichterstattung fördert, statt sie auszubremsen.“
„Mecklenburg-Vorpommern braucht ein Mediengesetz, das Freiheit schützt, Wettbewerb ermöglicht und demokratische Resilienz stärkt. Dieser Entwurf braucht ein grundlegendes Update — kein Durchregieren, sondern einen Neustart.“