Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes

Zur Änderung des Wahlrechts äußert sich der FDP-Landesvorsitzende René Domke:

„Demokratischer Wettbewerb lebt von engagierten Kandidaten und einem breiten Politikangebot. Wir freuen uns, dass es mit dem Gesetzeswurf eine Perspektive gibt, damit auch wir unsere Kandidaten aufstellen können. Auch wenn der Gesetzesentwurf kurzfristig ein Perspektive bietet, besteht Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der langfristigen Wirkung: Es wäre sinnvoller gewesen ein Gesetz einzubringen für die anstehende Wahl und sich danach mit den gewonnenen Erfahrungen an eine langfristige Lösung für zukünftige Krisenzeiten zu setzen. So aber wird der Innenminister mit weitreichenden Rechten ausgestattet.

Wir Freie Demokraten fordern daher, dass zunächst einmal eine Regelung nur für das kommende Jahr getroffen wird. Die Devise muss hier lauten Gründlichkeit vor Schnelligkeit, um dann auch eine Evaluation der aktuellen Krise mit in den Gesetzgebungsprozess mit aufnehmen zu können.“