
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Durchführung einer Volksbefragung zur Absenkung des Wahlalters, erklärt der Generalsekretär, David WULFF:
„‘Wir wollen mehr Demokratie wagen‘, sagte Bundeskanzler Willy Brandt bei seiner Regierungserklärung 1969. 49 Jahre ist das nun fast her und ‚mehr Demokratie‘ sucht man in Deutschland leider
immer noch mit der Lupe“, kritisiert David WULFF, Generalsekretär der FDP. „Auch wenn es sich offensichtlich um Alibipolitik aus der Staatskanzlei handelt, begrüße ich den Kabinettsbeschluss zur
Einführung von Volksbefragungen grundsätzlich. Ich würde mir dennoch wünschen, dass im gleichen Zuge die sehr hohen Vorrausetzungen für ein Volksbegehren ebenfalls reduziert werden. Ansonsten
bleibt die Einführung der Volksbefragung eine reine Augenwischerei, für die sich die Ministerpräsidentin auch noch unverdienten Applaus abholt.“
„Die Einführung von Plebisziten ist ein großer Schritt, von dem ich mir eine deutliche Zunahme der Möglichkeiten zur politischen Mitbestimmung erhoffe. Ich bin sicher, dass viele Bürger diese
Möglichkeit, ihrer Stimme Gehör zu verschaffen, wahrnehmen werden“, sagt WULFF. Die Landesregierung möchte die erste Volksbefragung zusammen mit den Kommunal- und Europawahlen 2019 durchführen.
Inhalt des ersten Plebiszits ist die Herabsetzung des Mindestwahlalters auf 16 Jahre. „Das Junge Menschen bereits mit 16 das aktive Wahlrecht erwerben sollen, halte ich für angemessen. Immerhin
sind viele mit 16 zum Beispiel als Azubis bereits eigenständig und berufstätig. Sie von politischen Entscheidungen auszuschließen, deren Folgen sie letztlich direkt zu spüren bekommen, ist nicht
zu rechtfertigen“, konstatiert WULFF. Der erweiterte Landesvorstand der Freien Demokraten hat sich auf seiner letzten Klausurtagung am 09. Juni 2018 entschlossen sich zukünftig für eine
Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre stark zu machen.
Dennoch ließe sich noch deutlich mehr Demokratie wagen: ein Volksbegehren, das nach der geplanten Verfassungsänderung auch einen Volksentscheid zur Folge haben könnte, kann weiterhin nur mit den
Unterschriften von 120.000 Wahlberechtigten angestrengt werden. „Das sind immerhin 7,5% der Gesamtbevölkerung unseres dünn besiedelten Flächenlandes. Die Bewältigung dieser Herausforderung stellt
ein deutlich größeres Hindernis als die 5%-Hürde bei Wahlen dar. Damit ist die Möglichkeit der Bürger, eine Initiative direkt in den politischen Prozess einzubringen, immer noch deutlich
eingeschränkt.“ PM 2018-069