
Anlässlich der Debatte um einen Finderlohn für die Auffindung des Schatzes des Wikingerkönigs Harald Blauzahn erklärt der Landesvorsitzende der FDP M-V , René DOMKE:
„Der Kindermund sagt: ‚Wer es findet, der darf es auch behalten‘. Die Realität ist aber deutlich komplizierter“, erklärt René Domke, Landesvorsitzender der FDP. Tatsächlich berechtigt allein der
Fund noch nicht zum Eigentumserwerb an einer gefundenen Sache. Erst wenn ein bei einer Behörde angezeigter Fund auch nach einer Frist von 6 Monaten noch nicht beansprucht wurde, geht die
Fundsache in das Eigentum des Finders über.
„Handelt es sich bei der Fundsache allerdings um einen Schatz gilt im Grunde immer noch das gleiche Recht wie im Mittelalter: Gefundene Schätze gehen automatisch in die Verfügungsgewalt des
Landesherrn über.“
„Dass die Bevölkerung ein Interesse an der Veröffentlichung von Funden wie dem Schatz des Wikingerkönigs Harald Blauzahn hat, ist berechtigt. Dass der Schatz aber automatisch und
entschädigungslos in das Eigentum des Landes übergeht, ist ein Prozedere, das zu lange nicht hinterfragt wurde“, gibt Domke zu bedenken. „Wir sollten die Diskussion, um den spektakulären Fund auf
Rügen zum Anlass nehmen, um das jahrhundertealte Recht des Schatzregals auf seine Tauglichkeit für das 21. Jahrhundert abzuklopfen.“
„Ich sehe vor allem die Gefahr, dass bei managender Honorierung eines Fundes, die Bereitschaft von Findern zurückgehen wird, den Fund zu melden. „Nicht jeder Finder ist so ehrlich und aufrichtig
wie Luca Malaschnitschenko, der den Schatz des Wikingerkönigs ordnungsgemäß beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege meldete. Wer weiß, wie viele kostbare Raritäten in der Zwischenzeit
gefunden und auf dem Schwarzmarkt zu Geld gemacht wurden, ohne dass die Öffentlichkeit jemals davon erfahren hat. Eine Kompensation steht jedem ehrlichen Finder zu.“
PM 2018-046