
Zum Gesetzentwurf zur Abschaffung der Pflicht der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erklärt der Landesvorsitzende der FDP M-V, René Domke:
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist ein emotionales Thema. Insbesondere bei stark durch die Allgemeinheit genutzten Straßen wird die Erhebung von Ausbaubeiträgen als eine große
Ungerechtigkeit empfunden.
Wer das Thema ernsthaft angehen und lösen möchte, der kommt um einen finanziellen Ausgleich für die Gemeinden für die ihnen dann entgehenden Straßenausbaubeiträge nicht herum. Angesichts der
aktuellen Haushaltsüberschüsse auf Landesebene könnte im Landeshaushalt eine Deckung gefunden und manifestiert werden, Problem wäre aber auch hier die Verteilung auf die Gemeinden. Hierfür müsste
ein Antragswesen installiert werden.
Tatsächlich müssen Ausbaubeiträge von Erschließungsbeiträgen, Anschlussbeiträgen und den Unterhaltungskosten unterschieden werden. Letztere werden schon heute vollständig von den Gemeinden
getragen. Häufig wird aber die Erneuerung einer verschlissenen Straße mit einem Ausbau, also z.B. der Verbesserung des Belages oder der zusätzlichen Anlegung eines Radweges verbunden, was den
Gemeinden die Erhebung von Ausbaubeiträgen ermöglicht.
Dieses Problem ist mehrheitlich erkannt, aber noch immer nicht gebannt worden. Auch die aktuelle Antragslage im Landtag beschreibt das Problem, bietet aber keine Lösung. Denn den Gemeinden die
Erhebung der Beiträge freizustellen, bedeutet sie mit den Kosten für den Straßenausbau alleine zu lassen. Durch eine Freistellung verschiebt sich die neuerliche Erhebung von Beiträgen nur auf
einen Punkt in der Zukunft, wenn die Gemeinden mögliche Rücklagen für den Straßenausbau aufgezehrt haben. Es braucht echte Lösungen auch für finanziell klamme Kommunen und keine
Taschenspielertricks. PM 2018-027