Durch das gültige Finanzausgleichsgesetz wurden die Kommunen finanziell trocken
gelegt. Mit der vorgesehenen Finanzmasse können die Kommunen ihre
Aufgaben schon jetzt nicht mehr vollständig wahrnehmen. Das Land saniert seinen
Haushalt auf Kosten der Kommunen.
Wer plötzlich und überraschend zusätzlich Pflichtaufgaben ohne entsprechenden
Finanzausgleich des Landes festlegt, stürzt die Kommunen nur noch mehr in die
Schuldenfalle. Ich erwarte daher eine klare Aussage der Landesregierung darüber,
ob und in welchem Umfang die Jugendarbeit vor Ort freiwillige bzw. pflichtige
Aufgaben sind. Sollte sich die geäußerte Auslegung der Landesregierung
bestätigen, dass die Gemeinden neben den Landkreisen Träger der Jugendarbeit
sind, muss das Land im gleichen Atemzug sagen, woher das Geld kommen
und wie es zu den Kommunen gelangen soll.“
PM 126-10 der Landtagsfraktion vom 01.11.2010







