Die inländische Wirtschaft bekommt somit bessere Rahmenbedingungen durch ein verlässliches, praktikables und weniger gestaltungsanfälliges Steuerrecht. Dies kommt nicht nur den Unternehmen und der Finanzverwaltung sondern auch deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Allgemeinheit zugute.
Die Einführung eines international anerkannten Gruppenbesteuerungssystems anstelle des auf Deutschland isolierten Organschaftssystems wird zu deutlichen Vereinfachungen und Senkung der Bürokratiebelastungen führen. Zudem bringen einfachere Regelungen zum Abzug steuerlicher Verluste mehr Steuergerechtigkeit und bestehende Schwierigkeiten in der Rechtsanwendung werden beseitigt. Vereinfachungen des steuerlichen Reisekostenrechtes bei Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen schaffen mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Unternehmen und Arbeitnehmer.
Die zwischen CDU und FDP vereinbarten Änderungen im Unternehmensteuerrecht knüpfen an die Vereinfachungen und Verbesserungen des erfolgreichen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ab 2010 und des Steuervereinfachungsgesetz ab 2011 an. Beide Gesetze entlasteten die Wirtschaft bei der Krisenfolgenbewältigung mit etwa 3 Mrd. EUR direkt und um ca. 4 Mrd. EUR Bürokratiekosten. Sie unterstützten die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und sind wichtige Bausteine für die anhaltend erfolgreiche Entwicklung am Arbeitsmarkt und beim Wirtschaftswachstum.
Die FDP sieht in der fortgesetzten Reform einen unerlässlichen Beitrag für mehr Wachstum in Deutschland und eine bessere internationale Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen.
PM 2012-026 vom 20.02.2012







