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  • Vereinfachungen im Unternehmensteuerrecht werden auch Unternehmen und Finanzverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern entlasten

    (20.02.2012) Zu den vorgelegten zwölf Punkten zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts äußert sich der stellvertretende FDP-Landesvorsitzende und Vorsitzende
    des Landesfachausschusses Haushalt und Finanzen des FDP-Landesverbandes M-V, René DOMKE:
    Die von der christlich-liberalen Bundesregierung vereinbarten Anpassungen im Unternehmensteuerrecht sorgen für mehr Steuergerechtigkeit und deutliche Vereinfachungen. Davon
    profitieren auch Unternehmen und die Finanzverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern.

Die beschlossenen Maßnahmen zielen nicht zuerst auf eine finanzielle Entlastung sondern auf eine Reduzierung des steuerbürokratischen Verwaltungsaufwandes ab, denn im weltweiten sehr dynamischen Standort-Wettbewerb ist nicht allein die Höhe der Steuersätze entscheidend.

Die inländische Wirtschaft bekommt somit bessere Rahmenbedingungen durch ein verlässliches, praktikables und weniger gestaltungsanfälliges Steuerrecht. Dies kommt nicht nur den Unternehmen und der Finanzverwaltung sondern auch deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Allgemeinheit zugute.

Die Einführung eines international anerkannten Gruppenbesteuerungssystems anstelle des auf Deutschland isolierten Organschaftssystems wird zu deutlichen Vereinfachungen und Senkung der Bürokratiebelastungen führen. Zudem bringen einfachere Regelungen zum Abzug steuerlicher Verluste mehr Steuergerechtigkeit und bestehende Schwierigkeiten in der Rechtsanwendung werden beseitigt. Vereinfachungen des steuerlichen Reisekostenrechtes bei Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen schaffen mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Unternehmen und Arbeitnehmer.

Die zwischen CDU und FDP vereinbarten Änderungen im Unternehmensteuerrecht knüpfen an die Vereinfachungen und Verbesserungen des erfolgreichen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ab 2010 und des Steuervereinfachungsgesetz ab 2011 an. Beide Gesetze entlasteten die Wirtschaft bei der Krisenfolgenbewältigung mit etwa 3 Mrd. EUR direkt und um ca. 4 Mrd. EUR Bürokratiekosten. Sie unterstützten die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und sind wichtige Bausteine für die anhaltend erfolgreiche Entwicklung am Arbeitsmarkt und beim Wirtschaftswachstum.

Die FDP sieht in der fortgesetzten Reform einen unerlässlichen Beitrag für mehr Wachstum in Deutschland und eine bessere internationale Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen.

PM 2012-026 vom 20.02.2012
beschlossen auf dem 63. ordtl. BPT 2012

Karlsruher Freiheitsthesen


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Ministerpräsident Sellering überreichte am 19. März in der Schweriner Staatskanzlei, im Namen des Bundespräsidenten, das Verdienstkreuz am Bande an Sybill Moß. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement ist Frau Moß ein Vorbild für viele Menschen in Wittenburg und nicht nur dort lobte der Ministerpräsident. Seit 1975 ist Sybill Moß Mitglied der Stadtvertretung Wittenburg und war bis 2011 Kreistagsabgeordnete der FDP. Als sachkundige Einwohnerin arbeitet sie im Bildungsausschuss mit. Aktiv war sie an der Bildung des Runden Tisches beteiligt. Als Mutter von fünf Kindern war es ihr stets ein wichtiges Anliegen, neue Akzente in der Jugendarbeit zu setzen und gesicherte und finanzierbare Kindereinrichtungen anzubieten. Von 1994 bis 1999 war sie Bürgervorsteherin. Dieses Amt bekleidet die pensionierte Lehrerin seit 2004 erneut. Der Landesvorstand der FDP M-V übermittelt seine herzlichen Glückwünsche!

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