sichernde Entschädigung.
Dazu gehört für uns Liberale aber auch, dass Abgeordnete selbst für ihre Altersversorgung entsprechende Beiträge aufbringen. Die Grundlagen dazu sollen transparent in einer unabhängigen Kommission erarbeitet werden. Um den Landeshaushalt aufgrund
weiterhin rückläufiger Finanzausstattung zu entlasten, halten wir es für erforderlich, die im Abgeordnetengesetz festgelegten Regelungen zum Übergangsgeld für Landtagsabgeordnete zu überarbeiten. Dieses sollte dem Stand anderer Bundesländer angepasst werden; hier sehen wir einen maximalen Zeitraum von 18 Monaten - und nicht wie jetzt von bis zu 36
Monaten - für völlig ausreichend an.
PM 74-11 vom 13.10.2011







