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  • Fraktion FDP/BfL

    Stellungnahme zum Vorgang um die Sanierung des Mecklenburgischen Landestheaters in Parchim

    (09.06.2011) Die Fraktion FDP/BfL ist sehr überrascht, was derzeit so kurz vor der Kreisgebietsreform fast täglich an kritischen Sachen auf das Tapet kommt. Das Neueste ist das seit vorgestern bekannt gewordene Sanierungskonzept für das Mecklenburgische Landestheater in Parchim. Hier sollen unsere kreislichen Gremien drüber beraten und Stellungnahmen abgeben. Dabei hat der Kreisausschuss Parchim in dieser Woche der Sanierung des Theaters ohne vorherige Anhörung unserer Gremien bereits zugestimmt. Der Kreistag Parchim wird sicher folgen. Es sieht also alles ein wenig nach Alibi-Beteiligung unseres Landkreises aus.

Das Innenministerium hat dem Landkreis Parchim vorletzte Woche aufgetragen, im Haushalt 2011 weitere 4,3 Mio. Euro einzusparen, da man von der Substanz lebt. Stattdessen werden neue Ausgaben in Millionenhöhe beschlossen. Wir machen aber dem Kreistag Parchim keine Vorwürfe. Schuld sind allein die Landesregierung und deren unausgegorene Kreisgebietsreform. Anstatt bis zum Jahr 2014 alles vernünftig vorzubereiten und die Haushalte zu sanieren, kommt jetzt innerhalb kürzester Zeit alles zum Vorschein, was als Altlasten jahrelang in dunklen Kellern schlummerte. Weitere Herausforderungen stehen vor der Tür: Flughafen Parchim, wirtschaftlich angeschlagene kommunale Bildungsträger oder die Klärung der Sparkassenstrukturen im zukünftigen Großkreis.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Neu Kalißer Bürermeister Burkhard Thees: „Die Kreisgebietsreform wird jetzt ausgenutzt, um das was jahrelang nicht angepackt wurde binnen kürzester Zeit durch die Gremien durchzuprügeln. Frei nach dem Motto: Jetzt kommt es ja nicht mehr auf die paar Millionen an.“ Wir Kreistagsmitglieder bekommen von den Verantwortlichen in den Verwaltungen gar nicht mehr die Zeit, die Auswirkungen der kurzfristig zu treffenden Entscheidungen abschließend zu bewerten.

Der Fraktionsvorsitzende Thomas Heldberg ergänzt: „Wenn die Sanierung vom Landkreis Parchim vor der Kreisgebietsregform beschlossen wird, werden wir eine Klage vor dem Verwaltungsgericht prüfen“, denn §19 (3) Kreisstrukturgesetz sieht vor, dass „Die bisherigen Landkreise haben alle Maßnahmen zum vollständigen Ausgleich der Haushalte unter Berücksichtigung der Vorjahresfehlbeträge zu ergreifen. Die Beteiligten haben alles zu unterlassen, was zu unangemessenen und dauerhaften neuen finanziellen Belastungen für die neuen Landkreise führen kann.“

Die Sanierung hätte unseres Erachtens als Vertrag zulasten Dritter, also aller Kreisumlage zahlenden Kommunen im neuen Großkreis, diese dauerhaften finanziellen Belastungen zur Folge. FDP und BfL setzen sich dafür ein, dass unsere solide wirtschaftenden Gemeinden nicht zu dummen Zahlmeistern von wiederentdeckten Altlasten degradiert werden. Das betrifft auch die von der Landesregierung vorgesehene Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen. Die finanziellen Folgen dessen spüren wir derzeit sehr deutlich. Das Land ist deshalb in der Pflicht vernünftige Lösungen zu finden und Schnellschüsse zu verhindern.“

09.06.2011
beschlossen auf dem 63. ordtl. BPT 2012

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