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Spenden

Spenden als Beitrag zur Demokratie

Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule der Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung.

Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland.

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Es können 50% des gespendeten Betrags direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies gilt bis zu einer Spendensumme von jährlich 1.650 Euro (bei Zusammenveranlagung 3.300 Euro).


 

Zusätzliche Hinweise

Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.

Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.

Anonyme Spenden über 500 € und Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden. Von Spendern ohne deutsche Staatsbürgerschaft dürfen nur Spenden bis 1.000 € angenommen werden.

Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlich werden.

Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.

Stand: Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002 und gilt für das Jahr 2002.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetangebot des Deutschen Bundestages. 

Überweisung von Ihrer Bank auf unser Konto:

FDP Mecklenburg Vorpommern
Deutsche Bank Schwerin
BLZ 130 700 00
Konto 3177128 28



Kein willkürlicher politischer Mindestlohn mit der FDP

Zum Antrag, einen Mindestlohn bei Auftragsvergaben der Hansestadt Wismar festzulegen, äußert sich der FDP-Fraktionsvorsitzende René Domke:  „Wir Liberalen schützen und stärken die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie in der Sozialen Marktwirtschaft.
Einen politisch festgelegten einheitlichen Mindestlohn lehnen wir ab, erst recht die Beschränkung auf den öffentlichen Sektor. Dies schafft erneute soziale Ungerechtigkeiten. Eine von der Arbeitsproduktivität entkoppelte Lohnfestlegung durch die Politik führt zu Willkür und reinem Wahlkampfpopulismus. Ein ständiger Überbietungswettbewerb mit höheren Mindestlöhnen würde zu einer Preisspirale führen, zu Wettbewerbsverzerrungen und Arbeitsplatzverlust oder zu Verdrängungen in Zeitarbeit und Scheinselbständigkeit.


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