Abhängigkeit von der Zahl der Arbeitskräfte, vor und will darüber hinaus größere
Betriebe, die nicht nur landwirtschaftlich tätig sind, über die Definition des
‚aktiven Landwirtes’ von Direktzahlungen ausschließen:
„Die Kommission versucht, Vorwürfen zu begegnen, Großkonzerne mit den Direktzahlungen
zu alimentieren. Die Lösungsvorschläge werden aber zu bürokratischen Belastungen
führen, ohne ihren Zweck tatsächlich zu erfüllen. Deswegen lehne ich
die Kappung der Direktzahlung ab. Jeder Hektar öffentlicher Güter ist gleich
viel wert. Die Ausnahmeregel für Kleinbetriebe in der Definition des ‚aktiven
Landwirts’ verursacht nur bürokratische Lasten, sie sollte für alle Betriebe
gleich gelten.“
PM vom 12.10.2011







