Gerade in Bezug auf die Entwicklung des Personalbestandes in den Kommunen
hat der Landkreistag bereits im letzten Jahr deutlich gemacht, wie Stelleneinsparungen
auch ohne Reform größtenteils realisiert werden könnten. Der in den Jahren
2010 und 2011 stattfindende Personalabbau von rund 250 Stellen findet ohnehin
statt. Diese Stellen werden überwiegend nicht neu besetzt und sind somit
fusionsunabhängig. Faktisch vollzieht sich die Reform mit all ihren Effekten erst
zum 1. Januar 2012. Entsprechendes gilt für die Personalnebenkosten und Arbeitsplatzkosten.
Allein schon durch die Demographie und den damit verbundenen
altersbedingten Personalrückgang wird es deshalb in der öffentlichen Verwaltung
deutlich weniger Bedienste geben.
Eine Reform ohne Fusionsrendite ist jedoch verzichtbar. Die Reform ist somit
gescheitert, noch bevor sie in Kraft tritt.
PM 06/11 der Landtagsfraktion vom 26.01.2011







