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  • PM zur Beschlussvorlage an die Stadtvertretung Neustrelitz „Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Stadt Neustrelitz“

    (04.03.2011) Scheinbar herrscht Einigkeit unter den Stadtvertretern. Die Satzung
    soll durchgewunken werden. Frei nach Asterix gibt es jedoch ein kleines
    Dorf in Gallien, das Widerstand leistet. Nachdem bereits die FDP 
    allein mit der Forderung stand, die Gewinne der Tochterunternehmen der
    Stadt Neustrelitz zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden, anstatt die
    Bürger der Stadt über Steuererhöhungen zur Kasse zu bitten, zeichnet
    sich die gleiche Konstellation auch in der Diskussion um die
    Fernwärmesatzung ab.


Die FDP lehnt die Fernwärmesatzung ohne Vornahme wesentlicher Änderung
des Anschlusszwanges ab.
Die Diskussion über die Satzung führt die Verwaltung mit
Totschlagargumenten. Wie in längst vergangen geglaubten Zeiten heißt es
nun zwar nicht mehr: „ Bist Du nun für den Frieden oder nicht?“.
Stattdessen muss ein guter Stadtvertreter sich zur Fernwärmesatzung
bekennen, ansonsten wird er als  ein Umweltfrevler, als neoliberaler
Bewahrer schmutziger Öl- und Kohleheizungen abgestempelt.

Doch geht es wirklich allein um die Frage des Umweltschutzes? Man muss
sich die Frage stellen, ob das Verbrennen von Holz im
Biomasseheizkraftwerk überhaupt etwas mit Umweltschutz zu tun hat. Die
Idee, aus Abfällen der Holzindustrie Wärme zu erzeugen ist gut. Doch
diese Idee wird ad absurdum geführt, da gesunde Bäume zu Hackschnitzeln
verarbeitet und dann durch den Schornstein gejagt werden.

Die Richtungsentscheidung, die die Stadtvertreter nach dem Willen der
Verwaltungsspitze treffen sollen, ist eine andere.

Mit der Fernwärmesatzung wird für lange Zeit ein  Monopol  der Wärme-
und Warmwasserversorgung geschaffen.  Bei steigender Abnehmeranzahl
sollen sich auch die Kosten pro Kunde verringern. Wer das glaubt – hier
darf ich zitieren -  glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Hat es das schon jemals in der Geschichte der Marktwirtschaft gegeben,
dass ein Monopolist, wenn er erst einmal sicher das Monopol erlangt
hat, dauerhaft die Preise des angebotenen Produktes senkt? Dann sollte
den Stadtwerken die Gemeinnützigkeit zuerkannt werden.

Wer in den vergangenen Jahren auf Fernwärme umstieg, musste erkennen,
wie teuer Fernwärme im Gegensatz zu einer autarken Versorgung eines
Hauses ist. ALG II – Empfänger durften erfahren, dass die ARGE, jetzt
Jobcenter, die hohen Heizkosten nicht übernimmt, weil diese nicht den
Richtlinien des Landkreises entsprechen. Sie werden in die
Schuldenfalle getrieben.

Hat jemand an die einheimischen Heizungsunternehmen gedacht?
Wartungsverträge werden wegfallen, die Nachfrage nach Heizungsanlagen
wird zunehmend sinken. Alles für die große Sache, der wir uns wieder
einmal unterordnen sollen. Dachte jemand an Investoren, die sich dem
Zwang des Anschlusses an das Fernwärmenetz ausgesetzt sehen?

Von den Befürwortern der Satzung wird das Ende der Zukunft der Stadt
Neustrelitz oder der Stadtwerke heraufbeschworen, wenn die Satzung
nicht verabschiedet würde. Schließlich haben die Stadtwerke auf die
Richtungsentscheidung der Stadt in den vergangenen Jahren vertraut und
kräftig investiert. Dies kann jedoch kein Argument sein, denn wie aus
dem Nordkurier zu erfahren war, ist das Biomasseheizkraftwerk
ausgelastet.

Die Richtungsentscheidung betrifft nicht nur das Manifestieren eines
Monopols, sondern auch die Frage, ob in einer scheinbar freiheitliche
Gesellschaft ein Anschlusszwang in diesem Bereich überhaupt etwas zu
suchen hat. Umweltschutz ? Wenn dieser das von der Rechtsprechung
geforderte dringende öffentliche Bedürfnis für den Anschlusszwang
begründen soll, warum wurde der Anschlusszwang dann nicht in der
Vergangenheit konsequent durch die Verwaltung umgesetzt?

Ein einziger Fall ist bekannt, in dem das geschah.

Wenn sich die Verwaltung jedoch selbst ein Bein stellt, weil die alte
Satzung eben nicht konsequent umgesetzt wurde, dann fällt auch das
dringende öffentliche Bedürfnis weg, welches den Anschlusszwang
rechtfertigen soll.

Alles nach dem Motto: „Wer nicht mit uns ist, ist gegen uns“.  Müssen
die Hauseigentümer und damit auch Betriebe und mittelbar zumindest auch
die Mieter gezwungen werden, notfalls mit der staatlichen Gewalt eines
Bußgeldes bis zu 5.000 €, sich dem Joch des Anschlusszwanges zu
unterwerfen? Wo sind wir in dieser Stadt gelandet?

Es ist schlicht nicht notwendig, einen Anschlusszwang in dieser Form
aus vorgeschobenen Umweltschutzgründen zu beschließen. Der Markt hat
doch gezeigt, dass die Bürger der Stadt sehr wohl umweltbewusst sind.
Der Markt setzt doch selbst umwelt- und ressourcenschonende Heizungen 
durch. Kaum jemand hat noch eine Kohleheizung. Die Gasheizungen werden
nach und nach auf Brennwertkessel umgerüstet, gleiches gilt für die
Ölheizungen. Die Häuser sind gedämmt und werden immer energiesparender.
Die Technologie schreitet voran, ohne staatlichen Zwang.

Warum überhaupt soll die Fernwärmesatzung rückwirkend zum 01.01.2010 in
Kraft treten. Soll hier ein bekannter Altfall erfasst werden? Nun sagt
die Verwaltungsspitze, es gäbe ja bereits eine Satzung, die ebenfalls
einen Anschlusszwang vorsehe. Nur pfeifen es die Spatzen von den
Dächern, dass diese Satzung wohl nichtig sein könnte. Kann dies der
wesentliche Grund für die überhastete neue Satzung sein?
Ist die Fernwärmesatzung nicht zu verhindern, sollten zumindest alle
Gebäude mit Wärmeversorgungsanlagen von beispielsweise bis  15 oder 20
KW Gesamtnennwärmeleistung vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit
werden, wie es etwa die Fernwärmesatzung in Greifswald vorsieht.

Die Wohnungsgesellschaften der Stadt Neustrelitz, die den wesentlichen
Bestand an Wohnungen vermieten,  haben offenbar keine Einwände gegen
die Fernwärmesatzung. Dann sollten zumindest die Bürger mit ihren
kleinen Einfamilienhäusern die Chance haben, ihre Heizungsart selbst zu
bestimmen. Diese Bürger haben jedenfalls etwas gegen staatliche
Bevormundung ohne wirklich zwingenden, unabweisbaren Grund.

Guido Pauly
FDP

beschlossen auf dem 63. ordtl. BPT 2012

Karlsruher Freiheitsthesen


Wachstumskampagne

Text

Freiheit bewegt

Was meinen Sie: Praxisgebühr abschaffen - Ja oder Nein?

Praxisgebühr auf dem Prüfstand

Im vergangenen Jahr haben die Krankenkassen einen Überschuss von knapp 20 Milliarden Euro erzielt. Die Liberalen wollen die Überschüsse an die Versicherten zurückgeben. Die Abschaffung der Praxisgebühr ist im Gespräch. Was meinen Sie: Praxisgebühr abschaffen - Ja oder Nein?

 

Bundesverdienstkreuz für Sybill Moß

Ministerpräsident Sellering überreichte am 19. März in der Schweriner Staatskanzlei, im Namen des Bundespräsidenten, das Verdienstkreuz am Bande an Sybill Moß. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement ist Frau Moß ein Vorbild für viele Menschen in Wittenburg und nicht nur dort lobte der Ministerpräsident. Seit 1975 ist Sybill Moß Mitglied der Stadtvertretung Wittenburg und war bis 2011 Kreistagsabgeordnete der FDP. Als sachkundige Einwohnerin arbeitet sie im Bildungsausschuss mit. Aktiv war sie an der Bildung des Runden Tisches beteiligt. Als Mutter von fünf Kindern war es ihr stets ein wichtiges Anliegen, neue Akzente in der Jugendarbeit zu setzen und gesicherte und finanzierbare Kindereinrichtungen anzubieten. Von 1994 bis 1999 war sie Bürgervorsteherin. Dieses Amt bekleidet die pensionierte Lehrerin seit 2004 erneut. Der Landesvorstand der FDP M-V übermittelt seine herzlichen Glückwünsche!

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