„Grundsätzlich zu klären ist die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung des Organempfängers und den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch eine gesetzliche Regelung oder durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass dem Organspender durch Abgrenzungsstreitigkeiten der Versicherungen untereinander keine Nachteile entstehen. Die zuerst vom Organspender in Anspruch genommene Versicherung sollte in Vorleistung gehen und den Ausgleich mit dem letztlich zuständigen Kostenträger intern herbeiführen. Zudem sollte das Risiko einer Invalidität infolge der Organspende über eine entsprechende Versicherung hinreichend abgedeckt sein“, so Ralf Grabow.
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Nicht die Lebendspender außer Acht lassen
(15.06.2011) Nach wie vor übersteigt die Zahl der Patienten, die dringend ein Organ benötigen, bei weitem die Zahl der gespendeten Organe. Organspenden können entweder nach dem Tod einer Person oder als Lebendspenden erfolgen. Die Lebendspenden sollten mehr und mehr ins Visier der Fachleute rücken, um den Mangel an Spenderorganen zu reduzieren. In der derzeitigen Diskussion darüber wie man mehr Organspender gewinnen kann, geht es hauptsächlich um die Patienten, die dringend ein Organ benötigen, Strukturverbesserungen in den Kliniken und wie es gelingen kann, die Speicherung der Organspendebereitschaft zu erhöhen.







