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  • Nicht die Lebendspender außer Acht lassen

    (15.06.2011) Nach wie vor übersteigt die Zahl der Patienten, die dringend ein Organ benötigen, bei weitem die Zahl der gespendeten Organe. Organspenden können entweder nach dem Tod einer Person oder als Lebendspenden erfolgen. Die Lebendspenden sollten mehr und mehr ins Visier der Fachleute rücken, um den Mangel an Spenderorganen zu reduzieren. In der derzeitigen Diskussion darüber wie man mehr Organspender gewinnen kann, geht es hauptsächlich um die Patienten, die dringend ein Organ benötigen, Strukturverbesserungen in den Kliniken  und wie es gelingen kann, die Speicherung der Organspendebereitschaft zu erhöhen.

Das ist sehr wichtig und auch richtig, aber es muss auch um die derzeitige Situation der Lebendspender gehen, wenn wir die Zahl der Spender erhöhen wollen. Bis heute ist die Nachsorge der Lebendspender nicht geregelt. Lebendspender werden behandelt als hätten sie sich einer Schönheits-OP unterzogen. Es wird festgestellt, dass Lebendspender ihre Anstellungen verlieren, weil sie zunächst gesundheitlich angeschlagen sind und im Betrieb ausfallen. Die Lebendspende eines Organs birgt daher für einen Spender neben gesundheitlichen Risiken auch die Gefahr finanzieller Nachteile, insbesondere wenn es bei oder nach der Organentnahme zu Komplikationen kommt.

„Grundsätzlich zu klären ist die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung des Organempfängers und den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch eine gesetzliche Regelung oder durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass dem Organspender durch Abgrenzungsstreitigkeiten der Versicherungen untereinander keine Nachteile entstehen. Die zuerst vom Organspender in Anspruch genommene Versicherung sollte in Vorleistung gehen und den Ausgleich mit dem letztlich zuständigen Kostenträger intern herbeiführen. Zudem sollte das Risiko einer Invalidität infolge der Organspende über eine entsprechende Versicherung hinreichend abgedeckt sein“, so Ralf Grabow.
beschlossen auf dem 63. ordtl. BPT 2012

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Im vergangenen Jahr haben die Krankenkassen einen Überschuss von knapp 20 Milliarden Euro erzielt. Die Liberalen wollen die Überschüsse an die Versicherten zurückgeben. Die Abschaffung der Praxisgebühr ist im Gespräch. Was meinen Sie: Praxisgebühr abschaffen - Ja oder Nein?

 

Bundesverdienstkreuz für Sybill Moß

Ministerpräsident Sellering überreichte am 19. März in der Schweriner Staatskanzlei, im Namen des Bundespräsidenten, das Verdienstkreuz am Bande an Sybill Moß. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement ist Frau Moß ein Vorbild für viele Menschen in Wittenburg und nicht nur dort lobte der Ministerpräsident. Seit 1975 ist Sybill Moß Mitglied der Stadtvertretung Wittenburg und war bis 2011 Kreistagsabgeordnete der FDP. Als sachkundige Einwohnerin arbeitet sie im Bildungsausschuss mit. Aktiv war sie an der Bildung des Runden Tisches beteiligt. Als Mutter von fünf Kindern war es ihr stets ein wichtiges Anliegen, neue Akzente in der Jugendarbeit zu setzen und gesicherte und finanzierbare Kindereinrichtungen anzubieten. Von 1994 bis 1999 war sie Bürgervorsteherin. Dieses Amt bekleidet die pensionierte Lehrerin seit 2004 erneut. Der Landesvorstand der FDP M-V übermittelt seine herzlichen Glückwünsche!

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