auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, den Ausbau des
Insolvenzplanverfahrens und die Verbesserung der Eigenverwaltung
deutlich einfacher.
Das Problem, dass in die Krise geratenen Unternehmen erst einen
Insolvenzantrag stellen, wenn bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten
ist, wird nach dem neuen Insolvenzrecht beseitigt. Insolvenz soll künftig
mit einer neuen Chance assoziiert werden.
Ziel des Gesetzentwurfs der Reform war es, den Gedanken der
Unternehmenssanierung zu stärken. Dies ist voll und ganz gelungen.
PM 16-11 vom 23.02.2011







