nämlich die Kommunen durch fehlende finanzielle Mittel dazu genötigt sein, den geringstmöglichen Kostensatz zu verhandeln. Diesen würde Sozialministerin Schwesig mit 8,50 Euro deutlich unter das aktuell bestehende Lohnniveau senken. Notwendige Verbesserungen für einige Erzieherinnen könnten damit zum großen finanziellen Boomerang für viele Kolleginnen und Kollegen werden. Schwesigs Bruttomindestlohn wäre in diesem Falle kein Fortschritt, sondern ein weiterer Rückschritt unseres Landes im bundesweiten Wettbewerb.
PM 2012-024 vom 17.02.2012







