Mitspracherecht einräumen. Ob kommunaler Mandatsträger oder nicht, jeder in
der Gemeinde sollte Einblick in das kommunale Verwaltungshandeln, insbesondere
in den Gemeindehaushalt, bekommen. Den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf
der Landesregierung, werden wir im parlamentarischen Verfahren genau
nach dem von der Landesregierung selbst programmierten Leitsatz „Mehr Teilhabe
und Mitwirkung für die Bürger“ abprüfen.
Für die private Wirtschaft vor Ort, den Einzelhändlern, Handwerkern und Freiberuflern,
muss die Kommunalverfassung ausreichend Rechtssicherheit bieten und
für einen fairen und chancengleichen Wettbewerb zwischen privater und staatlicher
Wirtschaftsbetätigung sorgen.
Eine Ausdehnung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen wird es mit der
FDP definitiv nicht geben.“
PM 16-11 der Landtagsfraktion vom 01.03.2011







