Entschuldungsfonds strikt von sich gewiesen. Für ihn ist die Solidarität der Bundesländer
eine Einbahnstraße der Finanzströme in unser Land. Wer aber nicht
bereit ist auch nur kleine Millionenbeträge für noch schwächere Bundesländer zur
Verfügung zu stellen, der sollte den Geberländern, die jedes Jahr Milliarden an
andere Bundesländer überweisen müssen, keine Moralpredigten halten.
Bis 2019 gilt der Solidarpakt, der in Verbindung mit dem Solidaritätszuschlag und
dem Länderfinanzausgleich, Planungssicherheit in alle Richtungen gewährleistet.
Über die Regelungen, die nach 2019 gelten sollen, ist zu diskutieren. Ziel muss
allerdings sein, Sparanstrengungen im neuen System stärker zu honorieren.
Bis dahin sollten wir Scheindebatten vermeiden. Klagen von Geberländern sind
daher ebenso wenig hilfreich, wie Moralpredigten begünstigter Bundesländer. Die
Landesregierung sollte vielmehr anstreben alsbald auf eigenen Füßen zu stehen
und auch ohne Ausgleichzahlungen einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Sonst könnte es 2019 ein böses Erwachen geben.“
PM 05/2011 der Landtagsfraktion vom 24. Januar 2011







