Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. In seiner Entscheidung
hat das Bundesverfassungsgericht vor allem auch den Vollzug der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Die zentrale Forderung der Richter ist die strikte Einhaltung des verfassungsrechtlichen
Abstandsgebotes zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung. Damit verbunden ist die Forderung nach einer therapiebezogenen Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung in den Ländern. Hier sind vor allem die Länder in der Pflicht.
Mit dem Therapieunterbringungsgesetz hat die christlich-liberale Koalition bereits im letzten Jahr Regeln verabschiedet, die es nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erlauben, psychisch gestörte Täter in Verwahrung zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Therapieunterbringungsgesetz als wichtigen Schritt zur Behandlung dauerhaft gefährlicher Täter gewürdigt. Der Präsident des Gerichts hob hervor, dass in diesen Regelungen die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes und der staatliche Schutzauftrag für potentielle Opfer zusammenfinden.
PM- Nr. 35-11
Schwerin, den 04. Mai 2011







