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  • Kurs der Bundesjustizministerin durch Entscheidung zur Sicherungsverwahrung bestätigt

    (04.05.2011) Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur
    Sicherungsverwahrung erklärt der Landesvorsitzende M-V, rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:
    Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung zur Sicherungsverwahrung den Kurs von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Im Zuge der Reform der Sicherungsverwahrung, die im Jahr 2010 abgeschlossen worden ist, wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung bereits abgeschafft. Heute hat das Gericht über "Altfälle" entschieden und die Regelung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. In seiner Entscheidung
hat das Bundesverfassungsgericht vor allem auch den Vollzug der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.

Die zentrale Forderung der Richter ist die strikte Einhaltung des verfassungsrechtlichen
Abstandsgebotes zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung. Damit verbunden ist die Forderung nach einer therapiebezogenen Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung in den Ländern. Hier sind vor allem die Länder in der Pflicht.

Mit dem Therapieunterbringungsgesetz hat die christlich-liberale Koalition bereits im letzten Jahr Regeln verabschiedet, die es nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erlauben, psychisch gestörte Täter in Verwahrung zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Therapieunterbringungsgesetz als wichtigen Schritt zur Behandlung dauerhaft gefährlicher Täter gewürdigt. Der Präsident des Gerichts hob hervor, dass in diesen Regelungen die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes und der staatliche Schutzauftrag für potentielle Opfer zusammenfinden.

PM- Nr. 35-11
Schwerin, den 04. Mai 2011
beschlossen auf dem 63. ordtl. BPT 2012

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Bundesverdienstkreuz für Sybill Moß

Ministerpräsident Sellering überreichte am 19. März in der Schweriner Staatskanzlei, im Namen des Bundespräsidenten, das Verdienstkreuz am Bande an Sybill Moß. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement ist Frau Moß ein Vorbild für viele Menschen in Wittenburg und nicht nur dort lobte der Ministerpräsident. Seit 1975 ist Sybill Moß Mitglied der Stadtvertretung Wittenburg und war bis 2011 Kreistagsabgeordnete der FDP. Als sachkundige Einwohnerin arbeitet sie im Bildungsausschuss mit. Aktiv war sie an der Bildung des Runden Tisches beteiligt. Als Mutter von fünf Kindern war es ihr stets ein wichtiges Anliegen, neue Akzente in der Jugendarbeit zu setzen und gesicherte und finanzierbare Kindereinrichtungen anzubieten. Von 1994 bis 1999 war sie Bürgervorsteherin. Dieses Amt bekleidet die pensionierte Lehrerin seit 2004 erneut. Der Landesvorstand der FDP M-V übermittelt seine herzlichen Glückwünsche!

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