Die Beteiligten sind alle in verantwortungsvollen Beamten- oder Angestelltenpositionen mit klaren Aufgabenstellungen und Kompetenzen und werden dafür entsprechend vom Steuerzahler vergütet. Sie tragen damit auch die Verantwortung für ihr Handeln oder wie der Landrat es ausdrückte, für ihr „Unterlassen“. Nicht zuletzt die Städte und Gemeinden müssen mit der Kreisumlage dafür jetzt finanziell gerade stehen. Aus Sicht der Fraktion FDP/BfL darf deshalb nach dem Aussprechen der Missbilligung kein Schlussstrich in dieser Sache gezogen werden. Für uns ist klar, dass die leider immer noch offenen disziplinar- und haftungsrechtlichen Verantwortlichkeiten von den zuständigen Stellen bewertet und entsprechende Maßnahmen getroffenen werden müssen.
Der Kreistag hat aber nach §104(5) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns keinerlei Disziplinarbefugnis gegenüber dem Landrat, geschweige denn gegenüber seinen Mitarbeitern. Die hat aber CDU-Innenminister Lorenz Caffier, der in dieser wichtigen Sache bisher leider das Schweigen im Walde war. Aus diesem Grund hat die Fraktion FDP/BfL unmittelbar nach der Kreistagssitzung ein Schreiben an die Kommunalaufsicht im Innenministerium geschickt. Wir wollen genau diese offenen Fragen von den dafür zuständigen Stellen klären lassen. Den Kreisumlage zahlenden Städten und Gemeinden und den Kreistagsmitgliedern wäre damit sicher mehr geholfen, als mit purer Wahlkampfrhetorik.
Thomas Heldberg
Vorsitzender der Fraktion FDP/BfL im Kreistag Ludwigslust







