Dafür stellt der Bund von 2012 an vier Jahre lang jeweils 30 Millionen Euro zur Verfügung. Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. So müssen hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendhilfe beispielsweise ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, bei Ehrenamtlichen wird es von der Tätigkeit
abhängen.
Das Gesetz stellt außerdem sicher, dass Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger,
die eine Gefährdung des Kindes in ihrer Arbeit erkennen, Informationen an die Jugendämter weitergeben können. Mit all diesen Maßnahmen der Prävention und der Intervention leitet die Regierung eine neue Ära zum Schutze der Kinder in diesem Land ein.
PM 80-11 vom 27.10.2011







