Die zunehmende Verbreitung von gv-Pflanzen weltweit, wird es in Zukunft unmöglich machen, minimale Beimengungen komplett zu vermeiden. Es ist unausweichlich, dass die Anzahl der Fälle zunehmen wird, bei denen die Nulltoleranzregelung die Verkehrsfähigkeit von Saatgut ausschließen wird. Sie verursacht enorme Kosten bei den Unternehmen, führt zu großer Verunsicherung bei den Landwirten und nach dem aktuellen Urteil auch noch bei den handelnden Behörden.
Dieser Fall zeigt wieder einmal deutlich, wie bedeutend die Forderung der FDP Mecklenburg-Vorpommern nach der Festlegung eines Schwel-lenwertes ist, bis zu dem unbeabsichtigte Beimengungen von GVO-Sorten, im Saatgut toleriert werden. Ein entsprechender Antrag der FDP-Landtagsfraktion wurde bedauerlicher Weise vor kurzem erst im Landtag abgelehnt.
Landesregierung und Linke in Mecklenburg-Vorpommern lassen die Betroffenen weiter im Regen stehen. Nur ein klar definierter Schwellenwert schafft Rechtssicherheit und Klarheit für alle Beteiligten.
PM 05-11 vom 20. Januar 2011







