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  • Klarheiten schaffen - Schwellenwerte für zufällige Verun-reinigungen von Saatgut mit GVO festlegen

    (20.01.2011) Schwerin: Zum Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Unrechtmäßigkeit der Vernichtung von Rapssaat, die  zufällig mit gentechnisch veränderter Saat verunreinigt war, erklärt das Mitglied des FDP Landesvorstandes und agrarpolitische Sprecher, Daniel Bohl:
    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 19. Januar 2011 (AZ: 6 A 400/10) geht auf einen Fall aus dem Jahr 2007 zurück, in dem in Rapssaatgut Spuren von gentechnisch verän-dertem Saatgut gefunden wurden. Der GVO-Anteil betrug weniger als 0,03 % und war damit unterhalb der technischen Nachweisgrenze. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden 650 ha mit Saatgut aus dieser Partei bestellt. Wie in Hessen wurde auch in Mecklenburg-Vorpommern die Vernichtung der Rapssaat auf diesen Flächen angeordnet.

Der Hessische VGH erklärte in seinem gestrigen Urteil die Vernichtung für rechtswidrig, weil der Betrieb nicht gezielt gentechnisch verunreinigtes Saatgut ausgebracht habe. Auch habe die Behörde das mit der Anordnung verfolgte öffentliche Interesse an der Abwehr von Gefahren nicht hinreichend mit den finanziellen und sonstigen Folgen für den Landwirt abgewogen.

Die zunehmende Verbreitung von gv-Pflanzen weltweit, wird es in Zukunft unmöglich machen, minimale Beimengungen komplett zu vermeiden. Es ist unausweichlich, dass die Anzahl der Fälle zunehmen wird, bei denen die Nulltoleranzregelung die Verkehrsfähigkeit von Saatgut ausschließen wird. Sie verursacht enorme Kosten bei den Unternehmen, führt zu großer Verunsicherung bei den Landwirten und nach dem aktuellen Urteil auch noch bei den handelnden Behörden.

Dieser Fall zeigt wieder einmal deutlich, wie bedeutend die Forderung der FDP Mecklenburg-Vorpommern nach der Festlegung eines Schwel-lenwertes ist, bis zu dem unbeabsichtigte Beimengungen von GVO-Sorten, im Saatgut toleriert werden. Ein entsprechender Antrag der FDP-Landtagsfraktion wurde bedauerlicher Weise vor kurzem erst im Landtag abgelehnt.

Landesregierung und Linke in Mecklenburg-Vorpommern lassen die Betroffenen weiter im Regen stehen. Nur ein klar definierter Schwellenwert schafft Rechtssicherheit und Klarheit für alle Beteiligten.

PM 05-11 vom 20. Januar 2011

beschlossen auf dem 63. ordtl. BPT 2012

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Bundesverdienstkreuz für Sybill Moß

Ministerpräsident Sellering überreichte am 19. März in der Schweriner Staatskanzlei, im Namen des Bundespräsidenten, das Verdienstkreuz am Bande an Sybill Moß. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement ist Frau Moß ein Vorbild für viele Menschen in Wittenburg und nicht nur dort lobte der Ministerpräsident. Seit 1975 ist Sybill Moß Mitglied der Stadtvertretung Wittenburg und war bis 2011 Kreistagsabgeordnete der FDP. Als sachkundige Einwohnerin arbeitet sie im Bildungsausschuss mit. Aktiv war sie an der Bildung des Runden Tisches beteiligt. Als Mutter von fünf Kindern war es ihr stets ein wichtiges Anliegen, neue Akzente in der Jugendarbeit zu setzen und gesicherte und finanzierbare Kindereinrichtungen anzubieten. Von 1994 bis 1999 war sie Bürgervorsteherin. Dieses Amt bekleidet die pensionierte Lehrerin seit 2004 erneut. Der Landesvorstand der FDP M-V übermittelt seine herzlichen Glückwünsche!

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