für die Änderung des Gesetzes eingesetzt habe. Kinderlärm ist nicht gleichzusetzen mit Industrie- oder Gewerbelärm und sollte gerade auch angesichts des demographischen Wandels positiv aufgenommen werden. Nun ist es den über 92.000 Kindern in Kindertageseinrichtungen im Lande möglich, unbeschwert im Freien zu spielen, ohne dass ihre Betreuungszeiten eingeschränkt werden.
Die Einrichtungen können in den Wohngebieten bleiben und müssen nicht wegen Sorgen
um drohende Klagewellen in ferne Industrie- und Gewerbegebiete ziehen. Das Gesetz
ist ein weiterer Schritt hin zu einer kinderfreundlicheren und toleranteren
Gesellschaft, die Kinderlachen nun nicht mehr per Gesetz mit Lärm gleichsetzt. Kinder
haben deshalb heute einen Grund zum Jubeln.
PM 15-11 vom 16.02.2011







