Mit der Festlegung des Kaufpreises auf den Verkehrswert zum Stichtag 01.01.2004 kann der langwierige Prozess der moralischen Wiedergutmachung für erlittenes gesellschaftliches Unrecht der Alteigentümer im Rahmen der Bodenreform entsprechend des Bundeskoalitionsvertrages zu einem Abschluss gebracht werden. Alteigentümer
können nun nahezu die ihnen bereits 1994 durch die Bundesregierung zugesicherten Flächen von ca. 30 ha zurück erwerben. Mit der jetzigen Regelung sehen wir die Möglichkeit einer möglichst schnellen Abarbeitung bestehender Anträge als gegeben und geboten an. Die Ausweitung der Ansprüche auf die vierte Generation ist ebenfalls notwendig, denn sie führt dazu, dass die berechtigten Ansprüche nicht wegen einer langsamen Antragsbearbeitung verfallen.
In Verhandlungen von Alteigentümern und jetzigen Flächennutzern sehe ich eine bessere Möglichkeit für einvernehmliche Ergebnisse als bei Verhandlungen zwischen jetzigen Flächennutzern und den Institutionen der BVVG und der Landgesellschaft.“
PM 141-10 der Landtagsfraktion vom 07. Dezember 2010







