im Haushaltsbegleitgesetz 2011 sollten staatliche Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen
künftig bevorzugt werden. Finanzämter, Sozialversicherungsträger
und die Bundesagentur für Arbeit hätten sich dann vor
allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von Pleitefirmen
bedienen können. Die Vorrechte der öffentlichen Hand konnten jedoch
zum Schutz des Mittelstandes erfolgreich abgewendet worden.
Ansonsten wäre die Rettung von insolventen Betrieben und damit auch
von Arbeitsplätzen erheblich erschwert oder in vielen Fällen gar nicht
mehr möglich gewesen. Damit haben wir die Vereinbarung im Koalitionsvertrag
umgesetzt, die neben der Verbesserung von Sanierungschancen
auch die Gleichbehandlung aller Gläubiger festschreibt.
Der Mittelstand kann aufatmen. Ein Gesetz zur besseren Sanierung von
Unternehmen haben wir bereits auf den Weg gebracht, so dass weitere
Erleichterungen für in Krise geratene Firmen bald folgen werden.
PM 68-10 vom 28.10.2010







