und die Prozesse sollen beschleunigt, zugleich aber auch die Bürger stärker
beteiligt werden. Für uns ist Information und Beteiligung kein Recht, das der
Staat seinen Bürgern gewährt, sondern das Grundprinzip einer freien Bürgergesellschaft.
Zur Umsetzung des Ziels soll das Planungsrecht für Mediationsverfahren, geöffnet
und Bürgerentscheiden bei der Bestimmung der Eckpunkte des Planungsverfahrens
eine stärkere Rolle zugewiesen werden. Besonderes Augenmerk liegt
auf schnelleren Verfahren.
Mit der Festlegung von Fristen, also einer Bringschuld für behördliches Handeln,
wird die Verwaltung Interessen von Bürgern und Investoren zukünftig besser gerecht
werden müssen. Bei Untätigkeit sollen Bürgerentscheide zwingend vorgeschrieben
werden. Das ist das Höchstmaß an direkter Demokratie.“
PM 11/11 der Landtagsfraktion vom 02.02.2011







