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  • FDP kritisiert geplante Justizreform – Amtsgerichte im Landkreis müssen erhalten bleiben

    (18.01.2012) Zu den Plänen der Landesregierung, die Anzahl der Amtsgerichte auf acht zur kürzen, erklärt der Ludwigsluster Kreisvorsitzende und Vorsitzende der FDP-Fraktion im Kreistag Ludwigslust-Parchim Thomas HELDBERG:
    Amtsgerichte sind keine Kreisgerichte! Die Pläne der Landesregierung, die Anzahl der Amtsgerichte von jetzt 21 rigoros auf acht zu kürzen und damit an die Kreisstrukturen anzupassen,
    lehnt die FDP ab. Die Bürger haben einen Anspruch auf schnellen und effektiven Rechtsschutz. Amtsgerichte sind der Eingang des Bürgers zum Rechtsstaat und müssen daher bürgernah und in der Fläche präsent bleiben. Wir Liberalen werden uns im Kreistag dafür einsetzen, dass die Standorte im Landkreis erhalten bleiben.

Die jetzt im Landkreis Ludwigslust-Parchim bestehenden Amtsgerichte in Hagenow, Ludwigslust und Parchim könnten im ungünstigsten Fall bei Umsetzung der Regierungspläne sogar komplett wegfallen, da die vier Landgerichte u.a. in Schwerin mit ihren Amtsgerichten im Bestand höchstwahrscheinlich gesichert wären.

Um die restlichen vier Standorte würden sich dann 17 Mittelzentren u.a. Güstrow, Wismar, Neustrelitz und Greifswald streiten. Vor allem Ludwigslust könnte demzufolge nach dem Verlust des Kreissitzes im letzten Jahr der nächste Tiefschlag durch die Landesregierung drohen. Amtsgerichte sind ein mittelständischer Aktivposten in der Fläche. Sie binden dauerhafte Arbeitsplätze der Gerichtsbediensteten; bilden den Kern für die Ansiedlung von Rechtsanwaltskanzleien und teils auch von Notariaten.

Bereits heute hat M-V nach unseren Berechnungen nach Brandenburg die zweitniedrigste
Quote aller Bundesländer, wenn man die Anzahl der Amtsgerichte auf die durchschnittliche
Kreisgröße im Land anrechnet. Bei Wegfall von 13 Amtsgerichten hätten wir im Flächenland Verhältnisse wie in den Stadtstaaten Bremen oder Hamburg. Die Folge wären noch längere Wege und damit verbundene Kosten. Selbst das Saarland mit einer halb so großen Fläche wie unser Landkreis hat zehn Amtsgerichte in der Fläche. Ungeklärt sind in diesem Zusammenhang auch die Auswirkungen der Regierungspläne auf die durchschnittliche Verfahrensdauer, die Mitarbeiterzahl, das zur Verfügung stehende Raumangebot für Anhörungen, Sitzungen und Mitarbeiterbüros, Aufwandsentschädigungen für Zeugen, Zeitaufwände für Polizei bei Vorführungen oder Kostenaufwände für mögliche Außenstellen.

PM 3/2012 vom 18.01.2012
Quelle Foto: flickr, Dierk Schaefer
beschlossen auf dem 63. ordtl. BPT 2012

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Bundesverdienstkreuz für Sybill Moß

Ministerpräsident Sellering überreichte am 19. März in der Schweriner Staatskanzlei, im Namen des Bundespräsidenten, das Verdienstkreuz am Bande an Sybill Moß. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement ist Frau Moß ein Vorbild für viele Menschen in Wittenburg und nicht nur dort lobte der Ministerpräsident. Seit 1975 ist Sybill Moß Mitglied der Stadtvertretung Wittenburg und war bis 2011 Kreistagsabgeordnete der FDP. Als sachkundige Einwohnerin arbeitet sie im Bildungsausschuss mit. Aktiv war sie an der Bildung des Runden Tisches beteiligt. Als Mutter von fünf Kindern war es ihr stets ein wichtiges Anliegen, neue Akzente in der Jugendarbeit zu setzen und gesicherte und finanzierbare Kindereinrichtungen anzubieten. Von 1994 bis 1999 war sie Bürgervorsteherin. Dieses Amt bekleidet die pensionierte Lehrerin seit 2004 erneut. Der Landesvorstand der FDP M-V übermittelt seine herzlichen Glückwünsche!

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