die Angehörigen in eine finanzielle Notlage geraten sind, sollte in einem
solchen Fall nachrangig sein“, ergänzt Ötinger, „wir sollten aber alles
dafür tun, dass Menschen in Not für ihre Angehörigen eine humane, würdige
und zeitnahe Bestattung erhalten. Deshalb werde ich in der Stadtvertretung
beantragen, dass die Bestattungen künftig unverzüglich, so zeitnah
wie möglich zum Todestag, erfolgen. Spätestens nach sieben Tagen sollte
eine Bestattung durchgeführt sein.“
PM 02-12 vom 16.01.2012







